§ 48 Wasserhaushaltsgesetz-Entwurf

§ 48 Wasserhaushaltsgesetz-Entwurf

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21. April 2009: BDI-Fachgespräch zu § 48 Wasserhaushaltsgesetz-Entwurf

Betroffene Industrievertreter diskutierten am 21. April 2009 vor dem Hintergrund des laufenden Gesetzgebungsver- fahrens mit den fachlich zuständigen Vertretern der Bundesländer sowie der Bundesministerien die Bedeutung von Schwellenwerten für die Reinhaltung des Grundwassers. 
 
Aus den Vorträgen der Industrievertreter wurde deutlich, dass die Überprüfung der Geringfügigkeitsschwellen im Sickerwasser technisch nicht zu verwirklichen ist und zu unzuverlässigen Ergebnissen führt. Zudem können siedlungsbedingt belastete Böden, industriell genutzte Böden und teilweise sogar natürliche Böden die GFS-Werte nicht einhalten; es entstehen neue sanierungsbedürftige Altlasten. § 48 WHG führt unter Einbeziehung von Gesichtspunkten der Kreislaufwirtschaft zur Einschränkung der Verwertung mineralischer Abfälle und konterkariert insbeson- dere im Hinblick auf Klimaschutz und Luftreinhaltung die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung. Der BDI fordert daher, eine Verlagerung des Ortes der Beurteilung der Grundwasser- qualität aus dem Grundwasser heraus in das Sickerwasser zu streichen. Siehe dazu auch BDI-Forderungskatalog.

Herr Dr. Demmich und Herr Prof. Dr. Jürgen Salzwedel leiteten das Fachgespräch mit einer Einführung in die Problematik des § 48 WHG-E ein. Professor Salzwedel stellte sein Rechtsgutachten "Zur verfassungsrechtlichen Prüfung des § 48 Entwurf WHG 2009" vor. 

Anschließend wurde durch Herrn Dr. Schäfer die Problematik des § 48 WHG-Entwurfs anhand von kurzen Beispielen aus der Industrie, der Wohnungswirtschaft und seitens des Deutschen Städtetages dargestellt. 
  
RA Christian Bruch nahm in seinem Referat eine Folgenabschätzung vor. 
 
"Keine Rohstoffwirtschaft ohne Wassernutzung!" stellte RA Peter Wessel, Geschäftsführer beim Bundesverband Mineralische Rohstoffe, fest. Derzeit werden in Deutschland  jährlich über 200 Mio. t mineralischer Abfälle verwertet. Mit Einführung der GFS könnten nur noch gut 100 Mio. t verwertet werden, der Rest müsse auf Deponien der Beseitigung zugeführt werden. Diese Folge der Verrechtlichung der GFS steht in klarem Widerspruch zu den Recyclingzielen der Bundesregierung. 
  
Dr. Lutz Haamann beleuchtete das Problem GFS aus Sicht der Chemie. Mit dem Vortrag "Grundwasserschutz und Altlasten" zeigte er auf, dass die Überprüfung der GFS-Werte im Sickerwasser technisch nicht zu verwirklichen sei und zu unzuverlässigen Ergebnissen führe. 
 
"Eine fachliche Diskussion über die unterschiedlichen Grenzwerte ist dringend erforderlich", forderte Peter Willbrandt. Der umweltfreundliche und ressourcenschonende Einsatz von industriellen Nebenprodukten müsse erhalten werden. Ansonsten folge eine deutliche Abnahme der Investitionen in die deutschen Standorte.

Auch der Deutsche Städtetag sieht große Probleme mit der Verrechtlichung der GFS-Werte auf sich zukommen. Dr. Ralf Bleicher erläuterte in seinem Vortrag "GFS verhindern Verwertungen – Beseitigungskapazitäten fehlen", dass Grundwasserschutz nicht alle anderen Umweltrechtsgebiete überlagern dürfe.

In seiner Schlussbetrachtung forderte Dr. Schäfer die Politik dringlich auf, Folgenabschätzungen für die 85 Mio. t nicht mehr verwertbaren mineralischen Abfälle vorzunehmen. § 48 WHG führe zur Einschränkung der Verwertung mineralischer Abfälle. Deponierung statt Verwertung bringe erhebliche, negative ökologische und ökonomische Auswirkungen mit sich. 


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