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Das Vergaberecht muss einen wirtschaftlichen Einkauf der öffentlichen Hand unter sparsamer Verwendung von Steuermitteln gewährleisten.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (24.04.2009) wollte die Bundesregierung das Vergaberecht vereinfachen, modernisieren und praxisorientierter ausgestalten. Das erreichte die Novellierung leider nicht in allen Bereichen. Der BDI macht in der hier vorgestellten Broschüre Vorschläge für Korrekturen am bestehenden Gesetz.