EU-Verteidigungspaket
Mit dem Paket, das aus zwei Richtlinien und einer auslegenden Mitteilung besteht, führt die EU einheitliche, transparente und wettbewerbsorientierte Regeln für den Handel und die Auftragsvergabe im Rüstungssektor ein.
Das Verteidigungspaket soll den Wettbewerb auf den europäischen Rüstungsmärkten verschärfen. Zugleich sollen die Unternehmen aber von verringerten bürokratischen Lasten profitieren. Vorrangig soll das Genehmigungssystem für die Verbringung von Rüstungsgütern innerhalb der EU vereinfacht werden. Ferner können bei einer Auftragsvergabe unterlegene Bieter zukünftig die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens von einer unabhängigen Stelle nachprüfen lassen. Schließlich sollen sich KMU über neue Unterauftragsvergabe-Modalitäten leichter an Rüstungsaufträgen beteiligen können. Die Mitgliedsstaaten müssen die beiden Richtlinien nach Zustimmung des Rats innerhalb von zwei Jahren umsetzen.Das Verteidigungspaket soll die derzeitige Zersplitterung des europäischen Rüstungsmarktes beenden. Bislang ist z.B. der Export von Rüstungsgütern von einem Mitgliedstaat in einen anderen von den allgemeinen Regeln des Binnenmarktes ausgenommen und einem eigenen System von Ausfuhr- und Rückführungsgenehmigungen unterworfen. Der bürokratische Aufwand bei der Genehmigungserteilung für die Unternehmen ist groß, weil nicht zwischen Exporten in Drittländer und EU-Länder unterschieden wird.
Auch bei der Beschaffung von Rüstungsgütern ist das europäische Vergaberecht bislang nicht anwendbar. Die Mitgliedsstaaten entscheiden weitgehend autonom über die Auftragsvergabe und geben daher fast 85 Prozent ihrer für die Beschaffung von Rüstungsprojekten bestimmten Mittel im Inland aus. Rechtfertigung dafür ist Art. 296 EG-Vertrag, der Sonderregeln für Erzeugung und Handel mit Rüstungsgütern vorsieht, damit die Mitgliedsstaaten ihre wesentlichen Sicherheitsinteressen wahren können. Bisher war kaum überprüfbar, ob wirklich solche wesentlichen Sicherheitsinteressen betroffen sind.
Verbringungsrichtlinie (KOM 2007, 765 endg.; Ratsdokument Dok. 3732/08)
Beschaffungsrichtlinie (KOM 2007, 766 endg.; Ratsdokument Dok. 5191/09)

