SIEC-Test

SIEC-Test

Mit dem SIEC-Test ist ein neuer materieller Prüfungsmaßstab für die europäische Fusionskontrolle eingeführt worden.

Der Test, ob ein “significant impediment of effective competition“, also eine spürbare Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs, vorliegt, erweitert den Eingriffstatbestand für die Kartellbehörde.

Wenn Marktbeherrschung nicht mehr das entscheidende Kriterium ist, kann künftig ein Zusammenschluss theoretisch trotz Marktbeherrschung freigegeben werden – vorausgesetzt, der verbleibende Restwettbewerb ist wesentlich. Umgekehrt kann ein Zusammenschluss nun bei erheblicher Beeinträchtigung des Wettbewerbs auch ohne Vorliegen von Marktbeherrschung untersagt werden.

Der Test versucht, die Elemente des anglo-amerikanischen SLC-Test (substantial lessening of competition) mit dem deutschen Marktbeherrschungstest zu verbinden. Letztgenannter Test bleibt Regelbeispiel des SIEC-Tests. Die Diskussionen über das Anwendungsspektrum der verschiedenen materiellen Prüfungsmaßstäbe haben gezeigt, dass die Unterschiede für die praktische Anwendung noch nicht absehbar sind. Es spricht jedoch viel dafür, dass sich der SIEC-Test im Vergleich zum Marktbeherrschungstest als unbestimmterer und damit im Ergebnis strengerer Prüfungsmaßstab erweisen wird. Denn nun ist auch eine Untersagung unterhalb der Marktbeherrschung möglich. Ein wesentlicher Vorteil des neuen Prüfungsmaßstabs soll jedenfalls die Unterbindung unilateraler Effekte auf oligopolistischen Märkten sein. Untersagungsfähig ist jetzt auch ein Zusammenschluss, der zwar nicht zu einer Marktbeherrschung führt, aber den betreffenden Unternehmen theoretisch die Möglichkeit eröffnet, wirksamen Wettbewerb durch nicht koordiniertes (einseitiges) Verhalten erheblich zu behindern. Der SIEC-Test verschärft damit die Fusionskontrolle auf oligopolistischen Märkten.

Auch Effizienzen, die durch den Zusammenschluss bedingt sind, sollen stärker als Gegengewicht zu möglichen Wettbewerbsbeschränkungen in die Beurteilung einfließen. Es wird aber erwartet, dass die EU-Kommission in der Entscheidungspraxis nur sehr restriktiv auf diesen Aspekt eingehen und der Nachweis von Effizienzen für die Unternehmen schwierig sein wird.

Der BDI steht der zum 1. Mai 2004 erfolgten Novellierung des materiellen Prüfungsmaßstabs kritisch gegenüber . Die Rechtsunsicherheit für die Unternehmen wird zunächst steigen. Rechtssicherheit für die Unternehmen ist erst durch eine (gerichtsfeste) Entscheidungspraxis der EU-Kommission zum SIEC-Test zu erwarten. Der Aufbau einer solchen Entscheidungspraxis wird aber einige Jahre in Anspruch nehmen. Der Einführung des SIEC-Tests ist einer Diskussion auf nationaler Ebene im Rahmen der 7. GWB-Novelle gefolgt (siehe zur 7. GWB-Novelle).

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