Planungsbeschleunigung
Die Verfahren zur Planung und Genehmigung von Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland dauern häufig Jahre, nicht selten auch Jahrzehnte.
Mit einer Reihe von Beschleunigungs- und Vereinfachungsgesetzen konnten bereits wichtige Erfolge bei der Beschleunigung der Planungsverfahren erreicht werden. Der vergleichsweise schnelle Aufbau moderner Infrastrukturen in den neuen Bundesländern hat gezeigt, dass Baurecht auch in Deutschland binnen angemessener Zeit geschaffen werden kann. Dennoch bestehen nach wie vor erhebliche Optimierungspotenziale. Bund und Länder sind daher aufgefordert, gemeinsam weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Verkehrsvorhaben zügig zu planen und Investitionen bedarfsgerecht umzusetzen.Der BDI hat konkrete Vorschläge dafür erarbeitet:
So könnten die stark belasteten Planungsbehörden durch private Koordinatoren unterstützt werden, die die Abstimmung für Bereiche übernehmen könnten, die nicht unmittelbar den Kern der planerischen Abwägung betreffen.
Aufgrund positiver Erfahrungen mit einigen Regelungen des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes (2006) sollten diese in das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz übernommen werden.
Die heute mögliche Anordnung des Sofortvollzugs bei Vorhaben des vordringlichen Bedarfs bei Bundesfernstraßen könnte auf Ausbaumaßnahmen mit geringem Leistungsumfang, Rastanlagen o. ä. erweitert werden.

