Clearingstelle Stiftung Warentest
Die „Clearingstelle Stiftung Warentest“ im BDI koordiniert die Interessen der Industrie, stellt die Industrievertreter im Kuratorium und nominiert industrielle Experten für alle vergleichenden Testvorhaben.
Und früher wie heute galt das Hauptinteresse von BDI und Industrie der neutralen und objektiven Aufklärung der Verbraucher. Hohes Ansehen als neutrale Organisation zur Vermittlung anbieterunabhängiger Verbraucherinformation genießt seit über vier Jahrzehnten die 1964 durch die Bundesregierung gegründete Stiftung Warentest.
Die Beteiligung des BDI und seiner Vertreter erfolgt auf verschiedenen Ebenen: einmal im Kuratorium, das Vorstand und Verwaltungsrat in allen grundsätzlichen Fragen berät, die zur Verwirklichung des Stiftungszwecks dienen – dies ist vor allem die „Unterrichtung der Öffentlichkeit über objektivierbare Merkmale des Nutz- und Gebrauchswertes sowie der Umweltverträglichkeit von Waren und privaten sowie individuell nutzbaren öffentlichen Leistungen“. Noch konkreter sind die Möglichkeiten zur industriellen Mitwirkung in den Fachbeiräten, deren Hauptaufgabe die Beratung über das vorläufige Prüfprogramm ist. Sie sind zwingend vorgeschrieben für jede vergleichende Untersuchung und werden i. d. R. paritätisch besetzt mit Vertretern der Verbraucher, der Anbieter und mit unabhängigen Experten. Wie die anderen im Kuratorium vertretenen Gruppen, darf der BDI Experten nominieren und hat von diesem Recht seit 1964 etwa 18.000 mal Gebrauch gemacht. An dieser Zahl wird das große Interesse der Industrie am konstruktiven Dialog mit der Stiftung Warentest zum Nutzen der Verbraucher deutlich, die ja ihre Kunden sind. Über die Aufgaben der industriellen Experten in den Fachbeiräten der Stiftung Warentest und den Gang der Testverfahren informiert der "Leitfaden für die Arbeit der Sachverständigen der Industrie in den Fachbeiräten der Stiftung Warentest", den der BDI seit Jahren herausgibt. Die erste Auflage wurde seinerzeit von einer Arbeitsgruppe, deren Mitglieder zum größten Teil Fachbeiratserfahrung haben, entwickelt und im Arbeitskreis Warentest des BDI abschließend beraten.
Die „Clearingstelle Stiftung Warentest“ im BDI koordiniert die Interessen der Industrie, stellt die Industrievertreter im Kuratorium und nominiert industrielle Experten für alle vergleichenden Testvorhaben, dies sind etwa 250 pro Jahr. Der BDI engagiert sich dafür, dass die Stiftung Warentest ihrer hohen Verantwortung für wahrhaftige, neutrale und objektive Berichterstattung gerecht wird. Dies gilt für die Prüfung von Waren und Dienstleistungen, und dies gilt auch für die Prüfung und Bewertung der sozial-ethischen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility/CSR) – dem jüngsten Wirkungsfeld der Stiftung. Dabei stellt sich der BDI nicht grundsätzlich gegen den Ansatz von CSR, wie könnte er auch: Die deutsche Wirtschaft ist weltweit führend mit ihrem freiwilligen Engagement für Umwelt und Gesellschaft.
- BDI-Leitfaden für die Sachverständigen der Industrie bei der Stiftung Warentest, Juni 2009
- Geschäftsordnung für die Fachbeiräte der Stiftung Warentest, 16.09.2008
- Bearbeitungsstufen beim vergleichenden Warentest (Schaubild), 2008
- BDI-Eingabehilfe im Vorlauf der Beratung von Testvorhaben der Stiftung Warentest, 23.02.2011
- BDI-Papier Objektivierung sensorischer Prüfungen bei technischen Gebrauchsgütern, 2009
- Rahmenkonzept für Lebensmittelprüfungen, 13.05.2008
- Literaturhinweise zum Thema Warentest, 2008
- Informationen über die Anreise zur Stiftung Warentest in Berlin, 2008
- Satzung der Stiftung Warentest, 01.01.2008
- Regelung der Anbietervorinformation, 21.08.2001
- Untersuchungsvorhaben in Form von "Continuous Testing (CT)", 02.04.2001
- Checkliste von Nachhaltigkeitskriterien, die bei vergleichenden Untersuchungen der StiWa einbezogen werden können, 21.11.2000
- Klassifizierung von Waren- und Dienstleistungsuntersuchungen, 01.07.1996/22.03.2007

