Aktienrecht
In Deutschland gibt es rund 1.000 börsennotierte und ca. 17.000 nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften.
Das Aktiengesetz enthält die maßgeblichen Vorschriften für deren Organisation, insbesondere für Vorstände, Aufsichtsräte und Aktionäre.
Für kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften gelten neben den aktienrechtlichen Regelungen auch die kapitalmarktrechtlichen Vorschriften. Des Weiteren müssen Aktiengesellschaften auch sonstige Regelungen zur Bilanzierung und Publizität beachten. Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen sich ferner zur Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erklären.
Das Aktiengesetz enthält sowohl Regelungen zum Innen- wie zum Außenverhältnis der Aktiengesellschaften. Es ist geprägt von regelmäßigen Gesetzesänderungen, die zum Teil der Umsetzung von europäischen Vorgaben und jüngst auch der politischen Aufarbeitung der Finanzkrise geschuldet sind. Der BDI begleitet alle aktienrechtlichen Gesetzgebungsverfahren eng und gibt ausführliche Stellungnahmen zu den geplanten Regelungen ab.
Wichtige Stellungnahmen des BDI aus diesem Bereich:
• Stellungnahme vom 14. Januar 2011 zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2011)
• Stellungnahme vom 21. September 2010 zu Artikel 6 und 7 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Restrukturierung und geordnete Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
• Stellungnahme vom 20. Mai 2009 zum Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)
• Stellungnahme vom 13. Februar 2009 zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

