GmbH-Recht

GmbH-Recht

 © BDI/J.Nikolay

Am 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten.

Das neue Recht wird aus Sicht des BDI GmbH-Gründungen erheblich erleichtern. Die Reform ist ein positives Signal für Gründer und Unternehmen in schwieriger Zeit. Ob die zuletzt zurückgehende Zahl von Unternehmensgründungen in Deutsch- land wieder nachhaltig zunehmen wird, hängt jedoch auch maßgeblich von der Finanzierungsbereitschaft der Kreditwirtschaft ab.

Aus Sicht des BDI wären zusätzliche Kostenersparnisse durch die GmbH-Reform möglich gewesen. So erhielten weder die elektronische Gründungsmöglichkeit ohne zwingenden nota-riellen Beistand noch ein Verzicht auf den notariellen Beurkundungszwang bei der GmbH-Anteilsabtretung die politisch erforderliche Unterstützung.

Angesicht der europäischen Rechtsentwicklung ist es richtig, den GmbHs eine Verlegung ihres Verwaltungssitzes ins Ausland zu ermöglichen. Positiv wertet der BDI, dass der Gesetzgeber das sog. Cash-Pooling - eine Art Konzern-Innenfinanzierung - auf sichere Füße gestellt habe. Cash-Pooling ist international anerkannt und üblich; mit diesem Instrument sparen Unternehmen jährlich Zinsen in Millionen-Höhe.

Meldungen

Reform im Kostenrecht

Notarkosten

 16.03.2010

Der BDI hat sich mit einer ausführlichen Stellungnahme zum Vorschlag der BMJ-Expertenkommission für eine Reform der Notarkosten positioniert

mehr

Dialogcenter