Corporate Governance
Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Empfehlungen und Anregungen für die Unternehmensleitung und -überwachung börsennotierter deutscher Gesellschaften.
Die Unternehmen geben jährlich eine Erklärung zur Einhaltung dieser Empfehlungen ab.
Der Deutsche Corporate Governance-Kodex (DCGK) der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex soll das Corporate Governance System für nationale und internationale Anleger, Arbeitnehmer, Kunden und Öffentlichkeit transparent machen und hierdurch das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften stärken.
Im Einzelnen gibt der Kodex Verhaltensempfehlungen für Vorstand, Aufsichtsrat, Abschlussprüfer und deren Zusammenarbeit untereinander. Der Kodex ist freiwillig und eine Art Selbstregulierung der Wirtschaft. Der BDI hat den Kodex von Anfang an unterstützt und hält ihn für ein sinnvolles Instrument, um die unternehmenseigene Corporate Governance fortzuentwickeln.
Ob die Unternehmen den Kodex-Empfehlungen folgen, lässt sich aus der einmal kalenderjährlich abzugebenden Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz ablesen. Die große Mehrheit der betroffenen Gesellschaften folgt diesen Empfehlungen.

