Technischer Arbeitsschutz
©BDI
Der Schutz der Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz liegt aus ethischen und wirtschaftlichen Gründen im ureigenen Interesse der Industrie.
Daneben besteht aber auch das dringende Erfordernis, das derzeitige umfangreiche Regelwerk zum Arbeitsschutz im Hinblick auf seine praktische Anwendbarkeit, auf seine Wirksamkeit vor Ort und auf eine optimale Ressourcenallokation zu straffen und Innovationshindernisse zu beseitigen.Der BDI betreut in seinen Gremien u. a. das Arbeitsschutzgesetz, das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sowie das Chemikaliengesetz mit den für den Arbeits- schutz wichtigen Konkretisierungen wie z. B. Gefahrstoffverordnung, Betriebs- sicherheitsverordnung, Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung, Verordnung über künstliche optische Strahlung, Biostoffverordnung, sowie Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Dazu gehört die aktive Betreuung der Industrie in den Arbeitsschutzausschüssen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: AGS, ABS, ABAS, ASTA, AtAV und AfArbMed mit den zugehörigen Arbeitskreisen und Projektgruppen.

