Verbraucherrecht
Der BDI unterstützt die Bemühungen, eine Vereinfachung der EU-Verbraucherschutzrechte zu erreichen.
Eine einheitliche Begriffsdefinition in den einzelnen Richtlinien ist sinnvoll und wünschenswert. Durch diese Harmonisierung könnte das Potenzial des Binnenmarktes besser ausgeschöpft werden. Eine Überregulierung des Verbraucherschutzes kann jedoch nicht das Ergebnis eines sinnvollen Ausgleichs der Interessen von Verbrauchern und Unternehmen in Europa sein. Dies gilt insbesondere für das Vertragsrecht im Verbraucherbereich sowie die Vorschriften zur Werbung.
