Ordnungspolitik / Daseinsvorsorge
Daseinsvorsorge umfasst die Tätigkeiten der öffentlichen Hand, die auch durch private Unternehmen erbracht werden können. Der BDI begreift die Öffnung der Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Privatwirtschaft als eine wichtige Aufgabe bei ihrer Kommentierung der Wettbewerbspolitik. Unter dem Begriff „Daseinsvorsorge“ setzt sich der BDI mit der Frage auseinander, welche Dienstleistungen des allgemeinen öffentlichen Interesses zukünftig privatwirtschaftlich ausgestaltet werden können. Die Liberalisierung ursprünglich durch staatliche Stellen erbrachter Dienstleistungen hat Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts begonnen. Die Liberalisierung ist unterschiedlich weit fortgeschritten. Größte Erfolge konnten bisher sicherlich im Telekommunikationssektor verzeichnet werden. Hier hat der eröffnete Wettbewerb Innovationen und technischen Fortschritt beschleunigt.

