EU-Verbraucherrecht

EU-Verbraucherrecht

Im europäischen Verbrauchervertragsrecht befürwortet der BDI eine ausgewogene Fassung der Richtlinie über Rechte der Verbraucher.

Der europäische Richtlinienvorschlag sollte ursprünglich geltendes Verbrauchervertragsrecht zusammenfassen und vereinfachen. Tatsächlich verschärft er jedoch das bisherige europäische Verbraucherrecht erheblich.

Die Beweislast, dass die Ware bei Gefahrübergang mangelfrei war, soll der Unternehmer nunmehr nicht nur sechs, sondern zwölf Monate tragen. Bei bestimmten Produkten soll von der regulären Gewährleistungsfrist von zwei Jahren abgewichen werden. Angedacht sind zehn Jahre, wobei momentan noch offen ist, auf welche Produkte welche Frist angewendet werden soll. Außerdem soll dem Käufer bei einem Mangel, sei er auch unerheblich, innerhalb von fünfzehn Tagen ein sofortiges Rücktrittsrecht zustehen. Würden diese Vorschläge umgesetzt, würden sie erheblich Zusatzkosten für die Unternehmen mit sich bringen. Selbst für das Internetgeschäft werden neue Formalien und Vorbehalte geschaffen, die die Kosten für Produkte und Dienstleistungen steigern statt verringern.

Der BDI unterstützt zwar die Bemühungen, eine Vereinfachung der EU-Verbraucherschutzrechte zu erreichen. Eine einheitliche Begriffsdefinition in den einzelnen Richtlinien ist sinnvoll und wünschenswert. Durch diese Harmonisierung könnte das Potenzial des Binnenmarktes besser ausgeschöpft werden. Eine Überregulierung des Verbraucherschutzes kann jedoch nicht das Ergebnis eines sinnvollen Ausgleichs der Interessen von Verbrauchern und Unternehmen in Europa sein.

Der Richtlinienvorschlag unter Berücksichtigung des derzeitigen Diskussionsstandes ist für die deutsche Industrie nicht tragbar. Die vorgeschlagenen Regelungen führten zu beträchtlichen Mehrkosten für die Unternehmen - und letztlich zu höheren Verbraucherpreisen. Vorteile, die ein freier Binnenmarktverkehr für sie bringen könnte, würden von vornherein zunichte gemacht.

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