Krisenverschärfungen

Krisenverschärfungen

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück. Zinsschranke, Mantelkauf & Co. erschweren weiterhin die Krisenbewältigung. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück. Zinsschranke, Mantelkauf & Co. erschweren weiterhin die Krisenbewältigung. © BDI/photocase

Bereits einen Monat nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages hat die neue Bundesregierung ihr erstes steuerpolitisches Vorhaben auf den Weg gebracht.

Noch im Dezember 2009 wurde das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossen.

Zwar weisen die Maßnahmen den richtigen Weg. Im Detail bleibt das Gesetz jedoch hinter den Erwartungen zurück. Entgegen den Bemühungen der Wirtschaft ist der bestehende Nachbesserungsbedarf nicht in den Gesetzentwurf eingeflossen.

Die zeitliche Vorverlegung des EBITDA-Vortrags bei der Zinsschranke wurde ebenso wenig berücksichtigt wie die erforderlichen Nachjustierungen zur Konzernklausel der so genannten Mantelkaufsregelung. Ausgerechnet im Krisenjahr 2009 ist damit noch keine Verrechnung von EBITDA-Vorträgen aus den konjunkturell besseren Jahren 2007 und 2008 möglich.

Darüber hinaus droht deutschen Holdinggesellschaften aufgrund der unveränderten Beteiligungsbuchwertkürzung weiterhin ein negativer Eigenkapitalausweis. Die im Koalitionsvertrag angekündigte verbesserte Anwendbarkeit der Escape-Klausel für deutsche Konzerne wird durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht erreicht.

Beim so genannten Mantelkauf widerspricht das strenge Beteiligungserfordernis von 100 Prozent den Strukturen deutscher Konzerne. Selbst geringfügige Splitterbeteiligungen hindern die Berufung auf die Konzernklausel und führen zu einem Untergang der Verlustvorträge.

Nachbesserungen bleiben deshalb auf der Tagesordnung.

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