Erbschaftsteuerreform
Erbschaftsteuerreform 2009: Praxistaugliche Anwendungsregeln gefordert.
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Seit dem 01.01.2009 ist das neue Erbschaftsteuerrecht in Kraft. Jetzt müssen sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren. Es bestehen bei vielen Details offene Fragen und Unstimmigkeiten des neuen Rechts.
Die Finanzverwaltung ist nunmehr gefordert, praxistaugliche Anwendungs-regeln zu finden und Rechtsunsicher-heiten zu beseitigen. Zu den Entwürfen gleichlautender Ländererlasse zur Erbschaftsteuerreform hat der BDI ausdrücklich gegenüber der Finanzverwaltung Stellung genommen.
Dabei wurden insbesondere die umfangreichen Detailregelungen zur Bewertung und Verschonung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und des Betriebs-vermögens kommentiert. Mit Nachdruck wurde die Einbeziehung von sog. Unterbeteiligungen in die Verschonungsregelung gefordert.
Die ursprüngliche Maxime des Gesetzgebungsverfahrens muss auch für die Erbschaftsteuererlasse gelten: Das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht muss insbesondere für den Mittelstand handhabbar sein – nur dann stellt die Reform eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar. Eine Veröffentlichung der gleichlautenden Erlasse der Finanzverwaltung ist in Kürze zu erwarten.
Downloads zum Thema: Erbschaftsteuerreform
- Anwendungsprobleme des neuen Erbschaftsteuerrechts, 22.02.2010
- BDI-Stellungnahme zum Entwurf gleich lautender Ländererlasse, 27.03.2009
- BDI-Übersicht zur Erbschaftsteuerreform, 05.12.2008
- BDI, DIHK, BDA und ZDH zur Erbschaftsteuerreform, 01.10.2008
- Gutachten von Prof. Dr. Watrin zum Bewertungsrecht „Eingeschränkte Verfügungsrechte und Thesaurierungszwänge“, 15.01.2008

