Energiesteuerrichtlinie
Änderung der Energiesteuerrichtlinie noch in 2009 geplant.
Noch in diesem Jahr wird ein Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Energiesteuerrichtlinie erwartet. Hierdurch könnten sich weitreichende Auswirkungen für die Energie-besteuerung ergeben.
So werden auf EU-Ebene bereits seit einiger Zeit Überlegungen angestrengt, wie mit einer Energiebesteuerung ein Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang wird die Aufteilung des Energiesteuersatzes in einen Energieträgeranteil und einen CO2-Anteil diskutiert.
Hierdurch sollen alle Anlagen, die nicht dem Emissionshandel unterliegen, mit einem CO2-Steueranteil belastet werden. Allerdings würde diese Splittung der Steuersätze bereits zu einem erheblichen administrativen Aufwand und Umset-zungsproblemen in der Praxis führen. Weiter ist es für das Produzierende Gewerbe von entscheidender Bedeutung, dass die bestehenden Entlastungsregelungen auch nach einer Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie fortgeführt werden können.
Eine Mehrbelastung der Industrie mit Energiesteuern und die damit verbundene Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit muss unbedingt vermieden werden. Gerade für mittelständische Unternehmen birgt die Einführung einer CO2-Steuer eine erhebliche Gefahr der zusätzlichen Belastung mit Energiesteuern.

