Verlängerung der Gruppenfreistellungsverordnung
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Der BDI hat sich zum Entwurf einer geänderten Gruppenfreistellungsverordnung der EU-Kommission für die Versicherungswirtschaft positioniert.
Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für die Versicherungswirtschaft (VO Nr. 258/2003) läuft am 31. März 2010 aus. Sie nimmt bestimmte Absprachen zwischen Versicherungsunternehmen vom Kartellverbot aus, so z.B. die gemeinsame Festlegung unverbindlicher allgemeiner Versicherungsbedingungen, den Austausch statistischer Daten zum Zwecke der Risikobewertung und die Bildung von Versicherungspools.
Die EU-Kommission prüft die Option einer (partiellen) Verlängerung. Im Frühjahr 2008 eröffnete sie die Diskussion darüber, ob und in welchem Umfang die gegenwärtige Versicherungs-GVO verlängert werden soll. Der BDI hatte sich an dem Konsultationsprozess beteiligt.
Nach weiteren Beratungen und einer öffentlichen Anhörung am 2. Juni 2009 veröffentlichte die EU-Kommission am 5. Oktober 2009 den Entwurf einer überarbeiteten "Verordnung über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag auf Gruppen von vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Versicherungssektor". Hiernach soll künftig nur noch bezüglich der Vereinbarungen über gemeinsame Berechnungen, Tabellen und Studien sowie der gemeinsamen Deckung bestimmter Arten von Risiken die Freistellung im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung gewährt werden. Nicht mehr unter die GVO sollen Vereinbarungen über die Erstellung von Mustern für allgemeine Versicherungsbedingungen sowie über die Prüfung und Anerkennung von Sicherheitsvorkehrungen fallen. Der BDI hat sich gemeinsam mit DVS und bfv auch zu diesem Entwurf positioniert.
Stellungnahme des BDI, DVS und bfv zum Entwurf der Versicherungs-GVO, November 2009
Stellungnahme des BDI, DVS und bfv zur Konsultation der EU-Kommission, Juli 2008
