Dienstleistungsrichtlinie

Dienstleistungsrichtlinie

Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union sollen mit dieser Richtlinie gefördert werden. Sie wurde am 12. Dezember 2006 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet.

Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 28. Dezember 2009 vollständig in ihre nationalen Systeme umsetzen.

Bürokratische Hemmnisse bei der Zulassung und Anerkennung der Dienstleister in einem anderen Mitgliedstaat sollen abgebaut werden. Mit Hilfe des Herkunftslandprinzips soll für den Dienstleister im Hinblick auf Behörden und bei privatrechtlichen Verträgen das Recht des Staates gelten, in dem er seinen ursprünglichen Sitz hat. Die Rechtswahlmöglichkeit bleibt erhalten.

Der BDI erwartet, dass hierdurch besonders auch kleine und mittlere Unternehmen zu mehr grenzüberschreitenden Dienstleistungen ermutigt werden. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten die Chance nutzen, Formvorschriften und Dokumentennachweise, überholte Schutz- und Prüfvorschriften sowie viele weitere Verwaltungshürden abzubauen. Die Vorteile der Dienstleistungsrichtlinie müssen auch für inländische Unternehmen gelten.

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