Werbebeschränkungen

Werbebeschränkungen

Erfreulicherweise lehnt die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eine Bevormundung der Verbraucher durch weitere Werbeverbote ab.

Sowohl von Seiten der Gesundheitsministerkonferenz der Länder als auch seitens der EU wird immer wieder über einen Verzicht bzw. ein Verbot der Imagewerbung bei der Bewerbung alkoholhaltiger Getränke nachgedacht.

Zahlreiche Untersuchungen aus dem In- und Ausland zeigen, dass Werbung nicht ursächlich für den Konsum alkoholhaltiger Getränke – insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen – ist. Vielmehr liegen die Motive vor allem im sozialen Umfeld und der psychischen Situationen der Betroffenen. Hier muss Prävention und Bekämpfung von Alkoholmissbrauch ansetzen. Eine weitere Einschränkung der Werbefreiheit ist abzulehnen.

Werbung hat in erster Linie Einfluss auf die Verteilung von Marktanteilen zwischen Konkurrenzprodukten. Die Alkohol- und Werbewirtschaft trägt schon heute durch Selbstbeschränkungen und Aufklärungsmaßnahmen in ausreichendem Maße zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihren Produkten bei.

Wie sinnvoll sind Ampelsymbole auf Lebensmitteln ? - Sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union gibt es erneut Ansätze zur Nährmittelkennzeichnung von Lebensmitteln.

Der BDI lehnt eine immer wieder in der Diskussion stehende starre Ampelkennzeichnung ab und plädiert stattdessen für ein in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erarbeitetes, differenziertes und freiwilliges Kennzeichnungssystem, das auch als Vorbild für die Europäische Union taugen soll.

Darüber hinaus gibt es ebenso auf nationaler wie europäischer Ebene Bestrebungen, Lebensmittelwerbung gegenüber Kindern massiv einzuschränken bzw. zu verbieten. Während die Ursachen für Übergewicht bekanntlich sehr komplex sind, ist Lebensmittelwerbung nach zahlreichen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem In- und Ausland jedenfalls kein entscheidender Erklärungsansatz für Übergewicht. Zu diesem Schluss kommen auch die Ernährungsberichte der Bundesregierung aus den Jahren 2000 und 2003. Der BDI sieht daher den bestehenden und gerade in jüngerer Zeit sehr weitgehend verschärften gesetzlichen und selbstdisziplinären Rahmen als ausreichend an, um eine verantwortliche Bewerbung von Lebensmitteln auch gegenüber Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.

 

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