ACTA
Europa
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Die Verhandlungen zum Vertrag zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Produkt- und Markenpiraterie im Rahmen des Anti Counterfeiting Trade Agreements (ACTA) sind abgeschlossen.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) soll den Schutz geistigen Eigentums und der Urheberrechte im Internet voranbringen. Daran sind neben der Europäischen Union (EU) unter anderem auch die USA und Japan beteiligt. Die EU-Kommission vertritt die EU bei den Verhandlungen. Von dem Abkommen verspricht sich EU-Handelskommissar Karel De Gucht einen Schub für Europas Unternehmen:„Mit dem Abkommen können die Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in diesen Krisenzeiten erhalten.“Ziel von ACTA ist es, gemeinsame Standards und Durchsetzungspraktiken zu entwickeln und einen einheitlichen rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie zu entwickeln, die Wirtschaft und Verbraucher schädigt.
Der BDI unterstützt die Bemühungen der Europäischen Kommission, im Rahmen von ACTA eine internationale Kooperation im Bereich der Produkt- und Markenpiraterie zu erreichen. Dies trägt der gestiegenen Bedeutung von Produkt- und Markenpiraterie Rechnung.
Anfang Oktober 2010 war in der letzten Verhandlungsrunde in Tokyo bereits eine Einigung in den wesentlichen Themen erzielt worden. Dennoch waren auch in dieser konsolidierten Fassung noch einige wichtige Aspekte offen geblieben. Diese offenen Punkte konnten nun geklärt werden. Die finalisierte Version wird nun die zur Unterzeichnung nötigen Verfahren durchlaufen. Folgende Schritte stehen dabei an: Annahme durch das Kollegium der Kommission, anschließend Genehmigung und Unterzeichnung des ACTA durch den Rat. Schließlich wird das Europäische Parlament aufgefordert, dem Text zuzustimmen.
