Anerkennungsvereinbarung

Anerkennungsvereinbarung

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Gegenseitige Anerkennung von Compliance-Kodizes Unternehmen in Deutschland verwenden zunehmend Verhaltenskodizes, die die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen im Unternehmen sicherstellen sollen.

Teilweise statuieren diese „Compliance-Kodizes“ oder „Codes of Conduct“ auch über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende unternehmensinterne Vorgaben als Selbstverpflichtungen.

Problemstellung

Treten zwei Unternehmen miteinander in Geschäftsbeziehungen, die jeweils über einen eigenen Compliance-Kodex verfügen und bestehen darauf, dass der Vertragspartner den eigenen Kodex unterzeichnet, entsteht nicht selten eine „Patt-Situation“, auf die komplizierte Verhandlungen folgen. Ebenso gibt es die häufige Fallgestaltung, dass ein Unternehmen, welches keinen eigenen Kodex etabliert hat, sich in diversen Vertragsverhandlungen häufig der Forderung ausgesetzt sieht, die unterschiedlichsten Verhaltenskodizes zu unterzeichnen und einzuhalten. Erklärt sich ein Unternehmen dazu bereit, den fremden Verhaltenskodex zu akzeptieren, wird dieser zum Inhalt des Zivilrechtsverhältnisses, was unter Umständen auch haftungsrechtliche Folgen einschließen kann und bei Unterzeichnung vieler verschiedener Kodizes unweigerlich zu Problemen führt.

Service des BDI 

Für Unternehmen, die mit der Anerkennungsfrage konfrontiert werden, hat der BDI in einer Arbeitsgruppe seines Erfahrungsaustausches Compliance eine Hilfestellung mit Erklärungen zu verschiedenen Lösungsmöglichkeiten und unverbindlichen Vorschlägen für eine Anerkennungsvereinbarung erarbeitet.

Komplexe rechtliche Folgefragen vermeiden

Für den Fall, dass beide Vertragsparteien über einen eigenen Verhaltenskodex verfügen, erfolgt die gegenseitige Anerkennung in der Praxis häufig durch einen formlosen Verweis auf den eigenen Verhaltenskodex, der dem Geschäftspartner zur Information übermittelt wird. Diese Lösung ist unbürokratisch und vermeidet komplexe rechtliche Folgefragen. Sollte eine derartig formlose Lösung nicht möglich sein, bietet sich eine schriftliche Anerkennungsvereinbarung an, in der die Parteien ihre beiden Kodizes als gleichwertig anerkennen und auf die Übernahme des jeweils anderen Kodex verzichten. Je nach dem wie diese Anerkennung ausgestaltet ist, wird dadurch der eigene Verhaltenskodex verbindlicher Bestandteil des Rechtsverhältnisses zum Vertragspartner. Es ist sorgfältig zu prüfen, ob dies gewollt ist.

Der BDI-Text bietet Erklärungen und Formulierungsvorschläge für die verschiedenen Konstellationen:

- Gegenseitige Anerkennungsvereinbarung von Verhaltenskodizes
- Gegenseitige Anerkennungsvereinbarung von Verhaltenskodizes (englisch)

Optionen für Unternehmen ohne eigenen Verhaltenskodex

Unternehmen, die über keinen eigenen Verhaltenskodex verfügen und von ihren Geschäftspartnern zur Annahme eines Kodex angehalten werden, können darauf hinweisen, dass sie die für sie geltenden Rechtsvorschriften einhalten. Sollte dies nicht ausreichen, kann die Orientierung an Verbandskodizes hilfreich sein: Neben den Verhaltenskodizes von Unternehmen haben einige (Branchen-)Verbände eigene Kodizes entwickelt, deren Formulierungen auf eine Vielzahl von Unternehmen zugeschnitten sind. Kodizes aus dem Bereich der BDI-Mitgliedsverbände, die die wesentlichen Compliance-Themen abdecken und in der Praxis auch von größeren Unternehmen akzeptiert werden, sind beispielsweise:

Code of Conduct des Markenverbandes
- Code of Conduct des Gesamtverbandes textil + mode e.V.
- Code of Conduct des Zentralverbandes Elektrotechnik-
   und Elektronikindustrie e.V. - ZVEI

- Code of Conduct des Verbands der Bahnindustrie in Deutschland e.V. – VDB
- Code of Conduct des Industrieverband Textile Services

Über die genannten Kodizes hinaus werden laufend weitere Verbandskodizes erarbeitet. Diese Hinweise haben daher keinen abschließenden oder ausschließlichen Charakter.

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