Barrierefreiheit
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Die Anforderungen älterer und behinderter Menschen an Produkte und Dienste sind weltweit weitgehend identisch.
Viele Unternehmen produzieren für einen globalen Markt, dabei helfen harmonisierte Regeln der barrierefreien Gestal- tung, Aufwand und Kosten zum Nutzen aller zu reduzieren. Barrierefreiheit ist ein Qualitätskriterium wie viele andere auch: Energie-Effizienz, Sicherheit, Nutzerfreundlichkeit, etc.
Ob jedoch ein als barrierefrei gekennzeichnetes Produkt für eine behinderte Person wirklich geeignet ist, ist eine individuelle Entscheidung und hängt weitgehend von der Behinderungsart ab. Was für die eine Person mit einer speziellen Behinderung hilfreich ist, kann für eine andere Person mit einer anderen Behinderung vollkommen wertlos oder gar hinderlich sein. Barrierefreie Gestaltung ist im besten Falle für den Durchschnittsnutzer nicht wahrnehmbar.
Neben dem Begriff Barrierefreiheit, der z. B. im Behindertengleichstellungsgesetz definiert ist, gibt es eine Vielzahl verwandter Begriffe wie: Zugänglichkeit, Gestaltung für Alle / Design for All, Universelles Design, altersgerechte Gestaltung, inklusive Gestaltung, etc., sowie die englischen Entsprechungen. Sie betrachten aus verschiedenen Blickwinkeln dasselbe Ziel: Die Nutzbarkeit von Produkten und
Dienstleistungen für Behinderte oder ältere Menschen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website zur gemeinsamen Informationsveranstaltung von BDI, BITKOM, DKE und ZVEI am 10.02.2010 in Berlin.
