Binnenmarkt

BDI/BDA-Bewertung des Monti-Berichts

"Eine neue Strategie für den Binnenmarkt"

Mario Monti übergibt seinen Binnenmarktbericht an EU-Ratspräsidenten Herman Van Rompuy Mario Monti übergibt seinen Binnenmarktbericht an EU-Ratspräsidenten Herman Van Rompuy ©Der Europäische Rat
20.07.2010

Der Monti-Bericht zum EU-Binnenmarkt ergibt aus Sicht der deutschen Wirtschaft ein gemischtes Bild.

Der Europäische Binnenmarkt ist eine der größten Erfolgsgeschichten der Europäischen Union. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso möchte die Weiterentwicklung des Binnenmarktes zu einer Priorität seiner zweiten Amtszeit machen. Er beauftragte den ehemaligen Binnenmarkt- und Wettbewerbskommissar Mario Monti mit der Erstellung eines Berichts, den dieser im Mai unter dem Titel „Eine neue Strategie für den Binnenmarkt“ vorstellte.

Anfang Oktober plant die Kommission die Verabschiedung eines „Single Market Acts“, in dem sie gesetzgeberische und andere Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Binnenmarktes vorstellen will. Dabei sollen Ideen aus dem Monti-Bericht aufgegriffen werden.

Aus der Sicht von BDI und BDA ergibt der Monti-Bericht ein gemischtes Bild. Die Vollendung des EU-Binnenmarktes in den Bereichen Waren und Dienstleistungen sowie Initiativen im Gesellschafts- oder Steuerrecht können wichtige Wachstums- und Wohlstandsimpulse auslösen. Allerdings enthält der Monti-Bericht leider ebenfalls eine Vielzahl von Vorschlägen, die sich bei ihrer Umsetzung negativ auf Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung in Europa auswirken werden.

Der einseitige Fokus auf einen Binnenmarkt, „der Bürgern, Verbrauchern und KMU nützt“ ist nicht nachvollziehbar. Der Binnenmarkt sollte die Verbesserung des Umfeldes aller Unternehmen als einen zentralen Fokus behalten. Das nützt Bürgern, Verbrauchern und KMU am Ende am meisten.

Besonders positiv sind folgende Überlegungen Montis:

  • Schaffung des Statuts einer Europäischen Privatgesellschaft,
  • Einführung eines EU-Gemeinschaftspatents,
  • weiterer Abbau von verbliebenen Hindernissen im freien Waren- und Dienstleistungsverkehr,
  • stärkerer Bezug zwischen Binnenmarkt und Förderung erneuerbarer Energien, 
  • Eliminierung von weiteren steuerrechtlichen Hemmnissen im Binnenmarkt, u.a. beim grenzüberschreitenden  Verlustvortrag oder der Doppelbesteuerung
  • Klarstellung bei der Auslegung und Umsetzung der Entsenderichtlinie.

Besonders kritikwürdig sind dagegen folgende Überlegungen:

  • Einführung von EU-weiten Sammelklagen,
  • eine Flexibilisierung und Politisierung des bewährten EU-Vergaberechts,
  • Schaffung von Eurobonds,
  • weitere Harmonisierung des Regulierungsrahmens für Breitbandinfrastruktur,
  • Aufnahme einer Bestimmung zur Gewährleistung des Streikrechts nach dem Modell des Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2679/98.




Bitte Felder mit * ausfüllen!

Ihre Mail wurde erfolgreich versendet.

Herzlichen Dank, dass Sie diese Seite weitergeleitet haben

Bitte Felder mit * ausfüllen!

Dialogcenter