Binnenmarkt

Kartellrecht

Kommissar Almunia kündigt Vorschlag zu Sammelklagen im Kartellrecht für 2011 an

Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia © Europäische Kommission
12.11.2010

Die Diskussion um Sammelklagen nimmt wieder an Fahrt auf.

Nachdem es Kommissarin Kroes im letzten Herbst nicht gelungen ist, ihren umstrittenen Richtlinienvorschlag zur Einführung von Kollektiv-Schadensersatzklagen im Kartellrecht zu veröffentlichen, geht die Diskussion nun weiter. In einer Orientierungsdebatte am 12. Oktober 2010 einigte sich das Kommissarskollegium darauf, gemeinsame horizontale Rechtsprinzipien für die Einführung kollektiver Rechtsschutzmechanismen in Europa aufzustellen.

Hierzu wird die Kommission von November bis Februar eine öffentliche Konsultation durchführen. Bis zum Sommer 2011 sollen die Ergebnisse analysiert und in Form einer Mitteilung veröffentlicht werden. Danach werden die einzelnen Kommissare in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich entscheiden, ob sie mit sektoralen Maßnahmen fortfahren möchten.

Vorbereitet wurde die Orientierungsdebatte durch ein gemeinsames Informationspapier der Kommissare Almunia, Reding und Dalli. Laut Papier sehen die drei Kommissare die Notwendigkeit, die kollektive Rechtsdurchsetzung zum Schutz der europäischen Verbraucher und Unternehmen zu verbessern. Typische Elemente des amerikanischen Class Action-Systems, wie Erfolgshonorare, Strafschadensersatz oder die klassische Opt-out Klage, sollen vermieden werden. Aus dem Informationspapier geht allerdings nicht hervor, welche Alternativen stattdessen im europäischen Recht verankert werden sollen – so bekennen sich die Kommissare beispielsweise nicht deutlich zu einem reinen Opt-in-System. Unklar ist ebenfalls, auf welche Weise die Kommission verhindern möchte, dass einige Mitgliedstaaten strengere Regelungen einführen. Schließlich bleiben die Staaten weiterhin für ihr nationales Prozessrecht verantwortlich. Die gewünschten einheitlichen Regelungen kämen auf diese Weise nicht zustande.

Wettbewerbskommissar Almunia ließ in seinen jüngsten Reden jedenfalls keinen Zweifel an seinen persönlichen Plänen. Er kündigte an, in der zweiten Jahreshälfte 2011 einen neuen Richtlinienvorschlag zur Einführung von kollektiven Schadensersatzklagen im europäischen Wettbewerbsrecht vorlegen zu wollen. Hinsichtlich der Frage nach einer Opt-in oder Opt-out Regelung wollte sich Almunia nicht festlegen. Hier seien auch »Zwischenlösungen« denkbar. Dies zeigt deutlich, dass es der Kommission bei der in Kürze anlaufenden Konsultation nicht mehr um das »ob«, sondern nur noch um das »wie« der Einführung kollektiven Rechtsschutzes in Europa geht. Im Rahmen der neuen Diskussion ist die Missbrauchsgefahr für Unternehmen – insbesondere durch die weiterhin zur Debatte stehende Opt-out-Lösung – nicht gebannt. Der BDI wird sich daher in der kommenden Konsultation deutlich gegen die Schaffung einer europäischen Klageindustrie aussprechen und auf die Gefahren für europäische Unternehmen hinweisen.  





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