Negative Auswirkungen auf Exportfinanzierung zu befürchten
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Unter den Vorgaben von Basel III ist zu befürchten, dass sich die Exportfinanzierung deutlich verteuert.
Die starke Exportverankerung und die hohe Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie haben für eine schnelle Erholung der deutschen Wirtschaft gesorgt. Damit Geschäftsbeziehungen mit anderen Ländern überhaupt möglich sind, ist eine für die Unternehmen solide Exportfinanzierung und -absicherung unerlässlich. Der staatlichen Exportkreditversicherung kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Dieses Instrument ermöglicht es auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, auf risikoreichen Märkten die Geschäfte weiterzuführen. Zudem erleichtert sie gerade kleinen und mittleren Unternehmen, die internationalen Märkte zu erschließen. Für ein unternehmerisches Engagement in den Schwellen- und Entwicklungsländern ist die staatliche Exportkreditversicherung unerlässlich. So gingen im Jahr 2010 in Deutschland 70 Prozent der staat-lich gedeckten Exporte (Volumen: 23 Milliarden Euro) in Schwellen- und Entwicklungsländer und trugen gleichzeitig zur wirtschaftlichen Entwicklung in diesen Ländern bei. Der BDI befürwortet grundsätzlich eine effektivere Regulierung der Finanzmärkte, um künftige Krisen zu vermeiden.
Unter den Vorgaben von Basel III ist jedoch zu befürchten, dass sich die Möglichkeiten zur Finanzierung von Exporten deutlich verschlechtern. So wird die geplante »Leverage Ratio« dazu führen, dass risikoreichere und damit margenstärkere Engagements und abgesicherte Kredite gleichbehandelt werden. Damit wird sich nicht nur die Exportfinanzierung verteuern, sondern grundsätzlich auch ihre Verfügbarkeit erschweren. Da keine Unterschiede mehr bei der Risikobewertung gemacht werden, könnten sich Kreditinstitute aus der Exportfinanzierung zugunsten der margenstärkeren Geschäfte zurückziehen. Gemeinsam mit DIHK und BGA setzt sich der BDI deshalb gegenüber Bundesregierung und EU-Kommission dafür ein, dass gedeckte Exportkredite im Rahmen der »Leverage Ratio« nur mit ihrem jeweiligen Risikogewicht in die Anrechnung eingehen. Schon unter Basel II wurde anerkannt, dass der Anteil des Exportkredits, der von einer staatlichen Exportkreditagentur gedeckt wird, nur in Höhe des Länderrisikos der entsprechenden Exportkreditagentur bewertet wird. Zudem sollte die »Leverage Ratio« in die Säule 2 und damit als Beobachtungsgröße auch nach 2018 verankert und nicht in die Säule 1 migriert werden. Der BDI begrüßt die Durchführung eines »Supervisory Review« durch die neue Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis 31. Juli 2016. Die Untersuchung zur Kreditvergabe gegenüber KMUs sowie zur Handelsfinanzierung sollte auch auf die Exportfinanzierung ausgedehnt werden.
