Binnenmarkt

Europäische Kommission

Kommission beschließt »Binnenmarktakte«

   © BDI/fotolia
11.05.2011

Die Europäische Kommission verabschiedete im April eine so genannte »Binnenmarktakte«.

Diese sieht Maßnahmen in zwölf Bereichen vor, die zum 20-jährigen Bestehen des Binnenmarktes im Jahr 2012 für dessen Weiterentwicklung sorgen sollen.

Die deutsche Wirtschaft begrüßt, dass sich die EU-Kommission für die Weiterentwicklung des Binnenmarkts einsetzt. Ebenso wie die EU-Kommission hält die deutsche Wirtschaft den Nutzen des Binnenmarkts für Bürger und Unternehmen für unbestreitbar. In den vergangenen beiden Jahrzehnten waren die Schaffung des Binnenmarkts und die Öffnung der Grenzen die wichtigsten Wachstumsmotoren in Europa.

Die EU-Kommission stellt zutreffend fest, dass das Potential des Binnenmarkts noch nicht voll ausgeschöpft ist. Deshalb unterstützt die deutsche Wirtschaft, dass die EU-Kommission durch die Vollendung des Binnenmarkts für Güter und Dienstleistungen sowie durch neue Initiativen im Gesellschafts- und Steuerrecht wertvolle Wachstums- und Wohlstandsimpulse auslösen möchte. Voraussetzung dafür ist, dass diese Maßnahmen marktwirtschaftlich gestaltet werden.

Die deutsche Wirtschaft unterstützt uneingeschränkt die Vorschläge der Kommission zur Schaffung eines EU-Patents sowie einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage, zur Gewährleistung des ungehinderten Zugangs von Risikokapitalfonds innerhalb des Binnenmarktes sowie zum weiteren Abbau gesetzlicher und administrativer Auflagen für Unternehmen.

Allerdings enthält die Binnenmarkakte neben positiven Vorschlägen ebenfalls vorgeschlagene Maßnahmen, die zu einer Rückentwicklung des Binnenmarktes sowie einer Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft führen könnten. Die von der Kommission angestrebte »Vereinfachung und Modernisierung« des EU-Vergaberechts birgt erhebliche Gefahren in sich. Es darf unter keinen Umständen zu einem Abbau der unverzichtbaren Garantien der EU-Vergaberichtlinien für transparente Vergabeverfahren kommen. Besonders kritisch ist die beabsichtigte verstärkte Verknüpfung der Auftragsvergabe mit allgemeinen Politikzielen zu bewerten.

Auch in sozialpolitischer Hinsicht enthält die Binnenmarktakte Vorschläge, die für den Binnenmarkt schädlich sind und damit nicht zu mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen werden. Insbesondere der angekündigte Vorschlag zur Berichterstattungspflicht über CSR-Aktivitäten ist abzulehnen. Angesichts der Vielfältigkeit und Komplexität von Kommunikationsmöglichkeiten, - ansätzen und -methoden zu CSR würde ein verbindlicher EU-Rahmen letztlich keinem Unternehmen gerecht, sondern nur Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen in ihrer Gestaltungsfreiheit einschränken und dadurch optimale Lösungen verhindern.

Für die vorgesehene horizontale Rechtsvorschrift, mit der die Wahrnehmung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Verhältnis zu den Grundrechten klargestellt werden soll, besteht keine Notwendigkeit. Der EuGH hat in der »Laval«-Rechtsprechung die Autonomie der Mitgliedstaaten bei der Rechtsetzung im Bereich der kollektiven Rechte anerkannt und einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht der Gewerkschaften auf Ausübung kollektiver Rechte und den Grundfreiheiten vorgenommen.

Ebenso besteht keine Notwendigkeit für eine EU-weite Regelung für Mindeststandards für den Erwerb und die Wahrung von Betriebsrentenansprüchen. Jeder Harmonisierungsversuch in diesem Bereich birgt die Gefahr, dass damit – zumindest in einem Teil der Mitgliedstaaten – die Betriebsrentensysteme verteuert und mit mehr Bürokratie belastet würden.

Die Binnenmarktakte der Kommission ist hier nachzulesen.





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