Binnenmarkt

Europäischer Corporate-Governance-Rahmen

Konsultation eröffnet

   © BDI/fotolia
11.05.2011

Kommission eröffnet Konsultation zu den Grundsätzen guter Unternehmensführung

Anfang April 2011 hat die Kommission mit Vorlage eines Grünbuchs zum Corporate-Governance-Rahmen eine Konsultation zu den Grundsätzen guter Unternehmensführung eröffnet.

Das Grünbuch geht im Wesentlichen auf drei Themenkomplexe ein, die nach Ansicht der Kommission im Mittelpunkt einer guten Corporate Governance stehen: der Aufsichtsrat, die Rolle des Aktionärs sowie die Anwendung des »Comply-or-explain«- Grundsatzes (Fragen 24-25).

Vorab wird der Anwendungsbereich von Corporate-Governance- Regelungen hinterfragt. Hierbei soll erörtert werden, ob es von der Größe abhängige Unterscheidungen geben solle und inwieweit die Ausarbeitung von Corporate-Governance- Leitlinien für nicht börsennotierte Unternehmen vorangebracht werden soll.

Hinsichtlich des Aufsichtsrates sollen die Zusammensetzung insbesondere bezüglich des Geschlechts, der Nationalität und des beruflichen Hintergrundes, die Verfügbarkeit und das zeitliche Engagement der Mitglieder, eine mögliche externe Beurteilung, die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie das Risikomanagement hinterfragt werden.

Konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung eines geschlechterspezifischen Gleichgewichts in den Aufsichtsräten (Beispiel Frauenquote) werden nicht explizit gefordert. Das Grünbuch betont jedoch die Wichtigkeit von Strategien, die zur Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben von Frauen und Männern beitragen. In erster Linie soll es den Unternehmen obliegen, solche Maßnahmen einzuführen. Die Aufsichtsräte sollten zumindest erwägen, eine konkrete und transparente »Diversitätspolitik « sicherzustellen.

Im zweiten Themenbereich sollen unter anderem das mangelnde Engagement der Aktionäre, die Rolle von institutionellen Anlegern, die Identifizierung der Aktionäre, der Schutz von Minderheitsaktionären sowie die Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern erörtert werden.

Bezüglich des »Comply-or-explain«-Grundsatzes sind nach Ansicht der Kommission Anpassungen erforderlich, um die Anwendung der Corporate-Governance-Kodizes zu verbessern. Hierbei soll dieser Grundsatz nicht verändert, aber eine höhere Informationsqualität der Berichte eingefordert werden. Für Unternehmen ist ein ausgewogenes Verhältnis von verpflichtenden gesetzlichen Vorschriften und anderen Corporate- Governance-Grundsätzen entscheidend. Kodexregelungen sind aus BDI-Sicht hierbei gegenüber weiteren gesetzlichen Regelungen die bessere Alternative. Nur durch diese haben Unternehmen die Möglichkeit, Richtlinien im Rahmen ihrer tatsächlichen unternehmerischen Gegebenheiten und Ziele zu entwickeln und zu gestalten. Insoweit kommt dem flexiblen, in der Praxis bewährten »Comply-or-explain«-Ansatz eine entscheidende Bedeutung zu. Änderungen oder Verschärfungen dieses Grundsatzes sind strikt abzulehnen.

Der BDI plant, sich zu dem Grünbuch zu positionieren. Beiträge zum Konsultationsverfahren können bis zum 22. Juli 2011 eingereicht werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.





Bitte Felder mit * ausfüllen!

Ihre Mail wurde erfolgreich versendet.

Herzlichen Dank, dass Sie diese Seite weitergeleitet haben

Bitte Felder mit * ausfüllen!

Dialogcenter