Binnenmarkt

Kartelluntersuchungen

Kommissar Almunia kündigt Verbesserungen im Kartellverfahren an

   © Europäische Kommission
19.07.2011

Kartelluntersuchungen raten immer wieder in die öffentliche Kritik

Die Kartelluntersuchungen der Europäischen Kommission sind in den letzten Jahren aufgrund intransparenter Verfahren und hoher Bußgeldsummen immer wieder in die öffentliche Kritik geraten. Wettbewerbskommissar Almunia kündigte nun anlässlich des European Competition Day am 30. Mai 2011 in Budapest in einer Rede zum »Fairen Verfahren bei der Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts« Verbesserungen an.

Bereits im letzten Jahr hatte die Generaldirektion Wettbewerb drei Arbeitspapiere veröffentlicht, in denen sie den Unternehmen Hinweise zur Praxis bei Kartelluntersuchungen gab. Neu eingeführt wurden regelmäßige Informationssitzungen für die beteiligten Parteien in entscheidenden Phasen der Kartellverfahren sowie eine frühere Einsichtnahme in die gegen sie erhobene Beschwerde und eine schnellere Eröffnung des formalen Verfahrens. Almunia kündigte nun an, im Herbst eine überarbeitete Version der »Best Practices« Papiere vorlegen zu wollen. Dabei will er insbesondere die Rolle der Anhörungsbeauftragten stärken. Die Anhörungsbeauftragten - unabhängige Sachverständige, die über die Wahrung der Verteidigungsrechte der Unternehmen in Kartelluntersuchungen wachen – sollen künftig von Anfang an in die Untersuchungen involviert werden und nicht erst – wie bislang – ab der offiziellen Mitteilung der Beschwerdepunkte. Darüber hinaus sollen sie befugt sein, über Streitfragen zum Anwaltsgeheimnis zu entscheiden. Um die Unabhängigkeit der Anhörungsbeauftragten zu stärken sollen künftig auch Kandidaten den Posten wahrnehmen können, die keine Beamten der Europäischen Kommission sind.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Einbeziehung von Angaben über die zu erwartenden Bußgelder bereits in der Mitteilung der Beschwerdepunkte. Hier will die Kommission frühzeitig den Dialog mit den Unternehmen suchen und Informationen zu den wesentlichen Elementen für die Bußgeldbemessung, wie z.B. dem zugrunde gelegten relevanten Umsatz eines Unternehmens oder zu erschwerenden Umständen wie der Berücksichtigung von Wiederholungstaten liefern. Dies war eine wesentliche Forderung des BDI, da es bislang für die Unternehmen nicht möglich ist, die Elemente, die zur Bildung der Bußgeldsumme führen, im Einzelnen nachzuvollziehen. Die Höhe des Bußgeldes wird nach der mündlichen Anhörung festgelegt und den Unternehmen erst mit der Entscheidung verkündet.

Weitere Änderungen betreffen einen frühzeitigen Zugang der Unternehmen zu wichtigen Dokumenten und Studien noch vor Einleitung des förmlichen Verfahrens und ein regelmäßigerer Austausch zwischen zuständigem Kommissionsteam und Beschwerdeführern. Die angekündigten Verbesserungen im Kartellverfahren werden durch den BDI begrüßt. Allerdings wären weitergehende Schritte wünschenswert gewesen. Kommissar Almunia betonte in seiner Rede am 30. Mai zwar: »What I’ve been presenting to you is not a revolution – there was no need for it«. Wesentliche Kritikpunkte der Wirtschaft, wie insbesondere die Forderung nach der Beachtung des Grundsatzes der Gewaltenteilung durch eine klarere Trennung der Ermittlungsund Entscheidungsbefugnis innerhalb der Kommission, bleiben aber bestehen.





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