Kommission startet Debatte über Zukunft des Binnenmarktes
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Mit der Verabschiedung des »Single Market Acts« hat die EU-Kommission eine Debatte über die Zukunft des EU-Binnenmarktes gestartet.
In den kommenden vier Monaten soll europaweit über die zukünftige Ausrichtung des Binnenmarktes diskutiert werden, bevor die Kommission im Frühjahr 2011 eine kurze Zahl an Prioritäten festlegen will, die bis zum Jahr 2012, zum 20jährigen Jubiläum des EU-Binnenmarktes, beschlossen werden sollen.Der Single Market Act enthält insgesamt 50 Vorschläge zur Weiterentwicklung des Binnenmarktes, die den folgenden politischen Schwerpunkten zugeordnet sind: erstens »Starkes, nachhaltiges und faires Wachstum mit den Unternehmen«, zweitens »Vertrauen wiedergewinnen und den Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktes stellen« sowie drittens »Dialog, Partnerschaft, Evaluierung – die Instrumente einer guten Binnenmarktgovernance«.
Die drei Schwerpunkte zeigen bereits eine recht soziale und defensive Ausrichtung der zukünftigen Binnenmarktpolitik aus. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft sollte die Binnenmarktpolitik sehr viel stärker die erreichten Erfolge betonen – und diese weiterentwickeln. Es ist richtig, dass die Kommission den Binnenmarkt auf der Basis einer »in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft« (Art. 3 Abs. 3 EUV) weiterentwickeln will. Die ordnungspolitische Ausrichtung der sozialen Marktwirtschaft sollte aber nicht fehlinterpretiert werden in Richtung von mehr Staatsinterventionismus in Märkte. Im Übrigen ist Sozialpolitik in erster Linie immer noch eine Angelegenheit der Mitgliedstaaten und die Kommission sollte nicht den falschen Eindruck erwecken, dass sie über das Instrument des Binnenmarktes die Kompetenzregeln des Binnenmarktes neu regeln könne.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt das erneute Bekenntnis zur Schaffung eines EU-Patents, zu einer Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums sowie zu einer »intelligenteren Regulierung«. Eine neue Mehrwertsteuerstrategie kann zum Abbau von unnötigen bürokratischen Hindernissen führen.
Gleichzeitig ist die deutsche Wirtschaft besorgt über unnötige Eingriffe in die Vertragsfreiheit und die Privatautonomie durch die Definition von »unfairen Geschäftsbedingungen« im B2BVerkehr. EU-Projektanleihen werden ebenso wie die Flexibilisierung und Politisierung des bewährten EU-Vergaberechts strikt abgelehnt. In sozialpolitischer Hinsicht sind insbesondere die angekündigte Überprüfung der Pensionsfondsrichtlinie, der vorgesehene Rahmen für die Antizipation von Umstrukturierungen und eine Konsultation zur Transparenz bezüglich der Verantwortung der Unternehmen in den Bereichen Soziales, Ökologie und Achtung der Menschenrechte (Corporate Social Responsibility) für die Entwicklung des Binnenmarkts schädlich und werden keine notwendigen Impulse für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa geben.
Die Sonderseite der EU-Kommission über die »Binnenmarktakte« ist hier und der »Single Market Act« hier zu finden.
Die BDI/BDA-Bewertung des Monti-Berichts zur Zukunft des EU-Binnenmarkts finden Sie hier.
