Europäische Kommission konsultiert erneut zu Sammelklagen
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Europäische Kommission eröffnet neue Konsultation zu gemeinsamen Rechtsprinzipien für eine europäische Kollektivklage
Die Europäische Kommission hat am 4. Februar 2011 nach mehrmonatiger Verzögerung eine neue Konsultation zu gemeinsamen Rechtsprinzipien für eine europäische Kollektivklage eröffnet. Durchgeführt wird die Konsultation durch die Kommissare Dalli (Gesundheit und Verbraucherschutz), Almunia (Wettbewerb) und Reding (Justiz). Nachdem insbesondere die Kommissare für Wettbewerb und für Verbraucherschutz in der Vergangenheit mit eigenen Initiativen vorgeprescht waren, bemühen sich die Kommissare nun um einen kohärenten Ansatz.
Die Ergebnisse der Konsultation, die noch bis zum 30. April 2011 läuft und mit einer Anhörung enden wird, sollen im zweiten Halbjahr 2011 in Form einer Mitteilung vorgestellt werden. Danach entscheidet jeder Kommissar, ob er aufbauend auf den gemeinsamen Rechtsprinzipien in seinem eigenen Bereich weitergehende Schritte unternehmen möchte. Die Kommission betont zwar, dass die Konsultation ergebnisoffen geführt werde und sie bei ihrer Meinungsfindung die eingegangenen Positionen berücksichtigen und den Grundsätzen der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der Effektivität Rechnung tragen wird. Dennoch deutet vieles darauf hin, dass eine Entscheidung für legislative Maßnahmen innerhalb der Kommission schon gefallen ist. Wettbewerbskommissar Almunia hat bereits mehrfach angekündigt, dass er einen Richtlinienvorschlag zur Einführung europäischer Kollektivklagen im Bereich des Kartellrechtes vorlegen will. Die Kommission stellt auch klar, dass sie keineswegs nur auf den Bereich des Verbraucher- und Wettbewerbsrechts beschränkt bleibt, sondern zum Beispiel auch über Maßnahmen im Umwelt- oder Finanzdienstleistungsbereich nachdenkt. Neben der Konsultation zu Sammelklagen führt die Kommission parallel eine Konsultation zu »Alternativen Streitbeilegungsmechanismen« durch.
Die Kommission will missbräuchliche Auswüchse des Sammelklagensystems und die Einführung amerikanischer Verhältnisse in Europa vermeiden. Allerdings stellt sie die Gefahren der amerikanischen Class Actions anhand einer Gesamtschau vieler kritischer Elemente dar und verharmlost auf diese Weise die Gefahr der einzelnen Faktoren. Wesentliche Streitpunkte in der bisherigen Diskussion, wie die Frage, ob der Klägerkreis ausdrücklich identifiziert werden muss (»opt-in«- oder »opt-out«-Regelung) und wie die Regeln zur Offenlegung von Beweismitteln ausgestaltet werden sollten, finden in dem Konsultationspapier keine Erwähnung. Die »opt-out«-Klage und die weiten Discovery Regelungen zählen jedoch zu den wichtigsten Elementen des missbräuchlichen amerikanischen Class Action Systems. Deswegen ist es gerade bezüglich dieser Instrumente wichtig, klare gemeinsame Prinzipien aufzustellen um einen Übergriff auf das europäische Recht zu verhindern.
Der BDI lehnt daher auch im Rahmen der neuen Konsultation die Einführung kollektiver Rechtsschutzelemente im europäischen Recht vehement ab. Auch die im Konsultationspapier angedeuteten Rechtsprinzipien können die Gefahr einer europäischen Klageindustrie nicht verhindern.
