»Europäisches Vertragsrecht für Verbraucher und Unternehmen?«
Der Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit findet bisher in Folgeabschätzungen nur unzureichende Berücksichtigung.
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Europäische Kommission legt Grünbuch zum Europäischen Vertragsrecht vor
Nachdem die Europäische Kommission in den Jahren 2001 und 2003 eine Mitteilung und einen Aktionsplan für ein Europäisches Vertragsrecht veröffentlicht hat, wurde am 1. Juli 2010 ein Grünbuch zum Europäischen Vertragsrecht vorgelegt. Darin wurden verschiedene Optionen für die Einführung eines Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen vorgeschlagen, die von der einfachen Veröffentlichung auf der Homepage bis hin zur Etablierung eines Europäischen Zivilgesetzbuchs reichen.
Das Verfahren entspricht aus Sicht des BDI nicht den Anforderungen, die an einen transparenten und ergebnisoffenen Diskussionsprozess zu stellen sind. Die Praxis wird nur rudimentär und unter großem Zeitdruck in die Diskussion eingebunden. Ein grundlegendes Problem der nunmehr abgeschlossenen öffentlich durchgeführten Konsultation war außerdem, dass konkrete Vorschläge zum Rechtsrahmen bewertet werden sollen, ohne dass das zu Grunde liegende materielle Recht bekannt ist.
Die Kommission präferiert die Option vier, die die Einführung eines freiwilligen europäischen Vertragsrechts vorsieht, welches gleichrangig neben dem Vertragsrecht der Mitgliedstaaten stehen würde. Beide Vertragsparteien sollen demnach entscheiden, ob sie nationales oder europäisches Vertragsrecht anwenden wollen. Für alle Beteiligten würde das Recht mit diesem so genannten 28. Regime wesentlich komplizierter und unübersichtlicher. Eine große Zahl der Unternehmen wäre nicht in der Lage, die erforderliche Umsetzung zweier paralleler Regelungssysteme in den operativen Abläufen darzustellen. Erhebliche Mehrkosten wären die Folge. Auch der Verbraucher wäre überfordert, wenn er bei jedem Geschäft zwei Regelungssysteme miteinander vergleichen müsste.
Damit Verbraucher beim Vertragsschluss einen Anreiz hätten, das europäische Vertragsrecht zu wählen, müsste ihm ein höheres rechtliches Schutzniveau im Vergleich zu den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten geboten werden. Ein solches europäisches Vertragsrecht mit maximalem Verbraucherschutz würde allerdings zu einer unangemessenen Belastung der Wirtschaft führen.
Der BDI hat sich an der laufenden Konsultation beteiligt und wird am 3. Mai 2011 gemeinsam mit der Friedrich-Naumann-Stiftung eine Podiumsdiskussion zum Thema in Brüssel durchführen.
