Bessere Rechtsetzung
Das alte Erbschaftsteuerrecht ist verfassungswidrig.
Bessere Rechtsetzung und ein umfassender und nachhaltiger Bürokratieabbau auf nationaler und europäischer Ebene sind unverzichtbar, um die Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern.
Ein einfacher, kohärenter und stabiler Rechtsrahmen ist erforderlich, damit Europas Unternehmen auf den zunehmend globalen Märkten bestehen können. Die EU hat Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau zu einem ihrer Schwerpunkte gemacht. Das 2007 vorgestellte „Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten“ hat zum Ziel, die administrativen Kosten, die den Unternehmen aufgrund von EU-Rechtsakten entstehen, zu messen und bis 2012 um 25 Prozent zu reduzieren.
Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission eine „Hochrangige Gruppe“ (HLG) unabhängiger Interessenträger eingesetzt, die sich mit der Verringerung des durch Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungsaufwands in der EU befasst. Außerdem hat sie Maßnahmen zur Vereinfachung der geltenden Rechtsvorschriften und zum Ausbau der Folgenabschätzung im Gesetzgebungsverfahren ergriffen.
Die ehrgeizigen Pläne der EU zeigen erste spürbare Erfolge. Die ergriffenen Maßnahmen ha-ben nach Angaben der EU-Kommission den gemeinschaftlichen Besitzstand um rund 10 Prozent verringert. Entscheidend ist jedoch, inwieweit die Vorschläge der HLG tatsächlich umgesetzt worden und ob es gelingt, weitere Regelungsbereiche auf überflüssige Verwaltungslasten zu überprüfen.
Darüber hinaus ist die effektive Durchführung der Gesetzesfolgenabschätzung unter frühzeitiger Beteiligung der Wirtschaft und mit besonderer Berücksichtigung mittelständischer Interessen von zentraler Bedeutung. Die Fortschritte bei der Reduzierung der Verwaltungslasten müssen fortlaufend überprüft werden. Dazu ist die Festsetzung messbarer Zwischenziele sowie die Erstellung von Fortschrittsberichten erforderlich.
