Kartell-/Wettbewerbsrecht

Kartell-/Wettbewerbsrecht

Aufgabe des Wettbewerbsrechts ist es, im Interesse der Gemeinschaft Märkte offen zu halten bzw. für den Wettbewerb zu öffnen.

Ein marktwirtschaftlicher Ordnungsrahmen mit offenen Märkten und funktionierendem Wettbewerb ist eine wesentliche Voraussetzung und der beste Garant für Wachstum, Innovation und Beschäftigung in einer Volkswirtschaft. Der Staat sollte sich aus dem Marktgeschehen so weit wie möglich herauszuhalten und auch die wirtschaftliche Betätigung den privaten Akteuren überlassen. Wo er eine Intervention für notwendig hält, ist ein strikter Begründungszwang einzufordern. Unstrittig ist die Rahmen setzende Funktion des Staates, wobei der Wettbewerbspolitik eine herausragende Rolle zukommt.

Im Rahmen des Wettbewerbsrechts soll das Kartellrecht sicherstellen, dass Unternehmen unabhängig voneinander am Markt agieren und sich zueinander im Wettbewerb verhalten. Daher gilt es, wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen zu verhindern.

Themen

Deutsches Kartellrecht

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Europäisches Kartellrecht

Der BDI befürwortet eine strenge und effektive Durchsetzung der europäischen Wettbewerbsvorschriften durch die Europäische Kommission. mehr

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