Wehrtechnische Fähigkeiten

Wehrtechnische Fähigkeiten

Die vielfältigen Verpflichtungen der Bundeswehr zeigen, wie wichtig eine moderne und aufgabengerechte Ausrüstung für die Erfüllung des Auftrags der Streitkräfte ist.

Eine leistungsfähige und zuverlässige nationale wehrtechnische Industrie mit hoher technologischer Kompetenz und angemessenen Kapazitäten ist daher ein unerlässlicher sicherheitspolitischer Partner bei den diversen Aufgaben in der Landesverteidigung, im NATO-Bündnis, in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Europas und in den internationalen Einsätzen .

Die veränderten Aufgaben stellen hohe Anforderungen an die finanziellen Ressourcen der Bundeswehr und deren effiziente Verwendung. Der Exportanteil am Gesamtumfang der deutschen wehrtechnischen Produktion ist auch künftig von Bedeutung für den Erhalt und den Ausbau erworbener technologischer Kompetenzen. In diesem Zusammenhang bedarf es einer besonderen, durchaus auch national orientierten Betrachtung; so ist die Identifizierung unverzichtbarer Wehrtechnischer Kernfähigkeiten von herausragendem industrie- und sicherheitspolitischem Interesse für die Bundesrepublik Deutschland. Um seiner Rolle als gleichberechtigter sicherheitspolitischer Partner auch in Zukunft gerecht zu werden, muss Deutschland weiterhin über eine moderne, wettbewerbs- und leistungsfähige wehrtechnische Industrie verfügen. Nur der Erhalt bzw. der Ausbau wehrtechnischer Fähigkeiten und Kapazitäten auf qualitativ und quantitativ hohem Niveau, orientiert an den notwendigen und nachhaltigen Fähigkeiten für moderne und zukunftsfähige Streitkräfte, sichert im europäischen und transatlantischen Kontext eine Mitsprache sowie die Mitgestaltungs- und Kooperationsfähigkeit.

Vor diesem Hintergrund wurden zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und dem Ausschuss Verteidigungswirtschaft im BDI unverzichtbare nationale Wehrtechnische Kernfähigkeiten bestimmt, um

  • die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen wehrtechnischen Industrie zu unterstützen, wobei die identifizierten industriellen Kernfähigkeiten auch im europäischen Kontext gesichert werden sollen;
  • der deutschen wehrtechnischen Industrie Planungssicherheit zu ermöglichen bei Entscheidungen über laufende und künftige Investitionen;
  • Arbeitsplätze am Standort Deutschland dadurch zu sichern, dass die Innovationskraft zur Förderung von Spitzentechnologie erhalten wird;
  • einen Anstoß für eine Rüstungsindustrie und einen Rüstungsmarkt zu geben, in dem gleiche wettbewerbliche Bedingungen – auch im Hinblick auf die Staatsfreiheit der unternehmerischen Betätigung – geschaffen werden kann.

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