E-Bilanz
Die Übermittlung an das Finanzamt muss künftig elektronisch erfolgen.
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Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, sind bilanzierende Unternehmen verpflichtet, ihre steuerliche Bilanz und GuV-Rechnung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (E-Bilanz).
Ziel des mit dem "Steuerbürokratieabbaugesetz" schon im Jahr 2008 neu eingeführten § 5b EStG ist, dass die bisher vorgeschriebene Übermittlung in Papierform durch die elektronische Übermittlung ersetzt und damit Bürokratie abgebaut wird (Anwendungsschreiben des BMF zu § 5b EStG vom 19.01.2010).
Die Umsetzung dieses Projekts durch die Finanzverwaltung ruft auf Seiten der Wirtschaft starke Kritik hervor. Insbesondere aufgrund des - weit über die Vorgaben des HGB hinausgehenden - Umfangs des bisher vorgesehenen amtlich vorgeschriebenen Datensatzes (sog. Taxonomie) wird das Ziel eines Bürokratieabbaus aus Sicht der Wirtschaft ins Gegenteil verkehrt. Der BDI hat sich in diversen Gesprächen mit der Finanzverwaltung sowie in zahlreichen Stellungnahmen wiederholt dafür eingesetzt, dass die Anforderungen an die Übermittlung der E-Bilanz und der Umstellungsaufwand der Unternehmen reduziert werden.
Erleichterungen bzw. eine Befreiung von der verpflichtenden Übermittlung der E-Bilanz werden insbesondere auch für anschlussgeprüfte Unternehmen gefordert, bei denen die E-Bilanz aufgrund des ohnehin bestehenden regelmäßigen elektronischen Datenzugriffs keinen Zusatznutzen entfaltet. Im Anschluss an eine im ersten Halbjahr 2011 durchgeführte Pilotphase hat die Finanzverwaltung den Entwurf eines überarbeiteten Anwendungsschreibens vorgelegt, zu dem der BDI gemeinsam mit den Spitzenverbänden am 28.07.2011 Stellung genommen hat. Im Zuge der Auswertung der Pilotphase ist auch eine Überarbeitung der Taxonomie bis Ende 2011 vorgesehen.
- 8er-Eingabe zum überarbeiteten Entwurf für ein BMF-Schreiben zur E-Bilanz vom 28. Juli 2011, 01.08.2011
- 8er-Eingabe zum Entwurf für ein BMF-Schreiben zur E-Bilanz, Oktober 2010, 01.08.2011
- 8er-Eingabe zur E-Bilanz an das BMF, Mai 2010, 01.08.2011
- 8er-Eingabe zur E-Bilanz an den Normenkontrollrat, Mai 2010, 01.08.2011
- Überarbeiteter Entwurf für ein BMF-Schreiben zur E-Bilanz, Juni 2011, 01.08.2011
- Anwendungsschreiben des BMF zu § 5b EStG, Januar 2010, 01.08.2011
