»Bessere Rechtsetzung« wird zur »Intelligenten Regulierung«
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Die EU-Kommission führt ihre Strategie zur Besseren Rechtsetzung zukünftig unter einer neuen Bezeichnung fort und entwickelt diese weiter.
Unter der neuen Bezeichnung »Intelligente Regulierung« wird die »Bessere Rechtsetzung« zukünftig fortgeführt und vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Ziele der »Europa 2020«-Strategie weiterenwickelt. Die Fristen für öffentliche Anhörungen vor der Abfassung von Gesetzgebungsvorschlägen soll ab 2012 von acht auf zwölf Wochen verlängert werden. Dies ist der Kern der Mitteilung »Intelligente Regulierung für Europa« (KOM (2010) 543), die Anfang Oktober verabschiedet worden ist.
Die Vereinfachung bestehender Rechtsvorschriften, die Senkung von Verwaltungslasten sowie eine robustere Folgeabschätzung für neue EU-Gesetzgebung sind seit langem zentrale Forderungen der deutschen Wirtschaft. Insoweit ist der hohe Stellenwert, den die Kommission dem Konzept der Besseren Rechtsetzung unter anderem durch die unmittelbare Zuständigkeit des Kommissionspräsidenten für dieses Thema beimisst, zu begrüßen. Es bleibt zu hoffen, dass die guten Ansätze der Strategie zur Besseren Rechtsetzung mit ihrer Umbenennung in »Intelligente Regulierung« nicht zu einer »Intelligenten Überregulierung« führen. In Kommission und Parlament ist der Gedanke verbreitet, dass mehr EU-Regulierung die Welt besser macht – das gilt natürlich erst recht, wenn die Regulierung »intelligent« gemacht ist. Tatsächlich zeigt die Erfahrung, dass Gesellschaften, die ihre Bürger und Unternehmen weniger regulieren, am Ende mehr Wohlstand und Beschäftigung aufweisen.
Es ist erfreulich, dass die Kommission bei neuen Gesetzgebungsvorschlägen künftig ihr Augenmerk verstärkt auf die Meinungen der am meisten von der Regulierung Betroffenen richten wird. Um ein höheres Maß an Beteiligung von Interessengruppen und Bürgern zu gewährleisten, werden die Konsultationen, die jedem Gesetzgebungsvorschlag vorausgehen, ab 2012 von acht auf zwölf Wochen verlängert. Noch 2011 wird die Kommission ihr Anhörungsverfahren mit Blick auf mehr Transparenz und möglichst frühzeitige Informationsmöglichkeiten überprüfen.
Die Kommission verfolgt den Ansatz, den gesamten politischen Entscheidungsprozess einzubeziehen und der Bewertung bestehender Rechtsvorschriften größeres Gewicht beizumessen. Die Kommission ruft Rat und Parlament dazu auf, bei substanziellen Änderungsanträgen ebenfalls Folgeabschätzungen vorzunehmen. Die Kommission wird im zweiten Halbjahr 2012 über ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie für intelligente Regulierung berichten.
Die Mitteilung der Kommission finden Sie hier.
