EU-Energie- und Klimapaket: Förderung Erneuerbarer Energie

EU-Energie- und Klimapaket: Förderung Erneuerbarer Energie

Die Industrie plädiert für ein europaweit harmonisiertes, flexibles und marktnahes Fördersystem, um Ausbau­potenziale zu nutzen, wo sie wirtschaftlich und geogra­phisch am sinnvollsten zu erschließen sind.

Das im Dezember 2008 beschlossene Energie- und Klimapaket der Europäischen Union muss in nationales Recht umgesetzt werden. Die in diesem Pakete enthaltene Richtlinie zu den erneuerbaren Energieträgern sieht für Europa im Jahr 2020 einen verbindlichen Anteil von 20 Prozent regene­rativer Energien am Endenergieverbrauch vor und für Deutschland einen verbindlichen Anteil von 18 %.   Der BDI stimmt der Zielsetzung, dass Erneuerbare Energien einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der künftigen Energieversorgung und zur Vermeidung von CO2-Emissionen in Europa leisten müssen zu. Damit erneuerbare Energien ihren Klimaschutzbeitrag dauerhaft erbringen können, müssen sie wettbewerbsfähig sein und langfristig ohne Förderung auskommen. Dies gilt umso mehr, als in Deutschland die Finanzierung der Förderung über die Belastung der Strompreise erfolgt und deshalb die vielen Strom verbrauchenden Unternehmen der deutschen Industrie einen erheblichen und noch zunehmenden Beitrag zur Finanzie­rung der erneuerbaren Energien leisten.

Nur wenn die erneuerbaren Energien in den für den Wettbewerb geöffneten  EU-Strommarkt integriert werden, können sie einen nachhaltigen Beitrag zur Energieversorgung in Eu­ropa leisten. Derzeit behindern die vielen nicht abgestimmten Fördermecha­nismen in den EU-Mitgliedstaaten den Wettbewerb im Energie­binnenmarkt und führen zu Fehlanreizen beim Bau von Anlagen an ungünstigen Stand­orten.   Der derzeitige Anteil der erneuerbaren Energien in der EU beträgt bezogen auf den Endenergieverbrauch rund 8,5 %. Die verbleibende Ausbauleistung liegt demnach bei 11,5 %-Punkten.

Das entspricht einer Verdreifachung gegenüber dem Basisjahr 2005. Die damit verbundene volkswirtschaft­liche Herausfor­derung veranlasst den BDI, eine Rahmensetzung zu fordern, die diesen Ausbau zu den geringsten Kosten ermöglicht. Insbesondere, wenn, wie im EU-Burden-Sharing System, die geographi­schen Potenziale bei der Festlegung der nationalen Zielbeiträge nur eine untergeordnete Rolle spielen, ist eine geographisch flexible Zielerrei­chung notwendige Bedingung, um die Ausbauziele kostengünstig zu realisieren. Die Industrie plädiert deshalb grundsätzlich für ein europaweit harmonisiertes, flexibles und marktnahes Fördersystem, um damit die Ausbau­potenziale unabhängig von Ländergrenzen dort zu nutzen, wo sie wirtschaftlich und geogra­phisch am sinnvollsten zu erschließen sind. Teile der Industrie sehen in einem funktionierenden EU-Energiebinnenmarkt eine Voraus­setzung für ein einheitliches europäisches Fördersystem.

Dialogcenter