EU-Nachbarschaftspolitik
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Die europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) soll Trennlinien zwischen der EU und den Nachbarländern im Osten und Süden vorbeugen und den Handel über die EU-Außengrenzen hinweg erleichtern.
Ein Automatismus zu einem EU-Beitritt ist mit der ENP ausdrücklich nicht verbunden. Durch die "Union für das Mittelmeer" und der vorgesehenen „Östlichen Partnerschaft“ erhält die ENP neue, regionale Impulse. So sind für die Zusammenarbeit mit Ländern der ehemaligen Sowjetunion (Belarus, Ukraine, Moldau, Georgien, Aserbaidschan, Armenien) sechs Leuchtturmprojekte geplant.
Diese reichen von der Verbesserung der Grenzkontrollen und des Katastrophenschutzes über Förderprogramme für KMU bis hin zu einer koordinierten Energiepolitik. Dazu soll der Förderrahmen von 450 Millionen auf 785 Millionen Euro im Jahr 2013 aufgestockt werden.
Für die ENP bleibt es sinnvoll, einen Strategierahmen vorzugeben, bei der Umsetzung jedoch den jeweiligen nationalen Besonderheiten Rechnung zu tragen sowie die Zusammenarbeit der begünstigten Länder untereinander zu fördern. Positiv zu bewerten sind Bestrebungen, verstärkten Fokus auf eine umweltklima- und energiepolitische Kooperation zu legen.
Grundsätzlich ist die Implementierung von Freihandelszonen der EU mit ihren Anrainerstaaten bis hin zur völligen Abschaffung der Visa-Pflicht erforderlich. Die EU sollte den begünstigten Ländern klare Anreize für Strukturreformen, inklusive der Verbesserung von Verwaltungsstrukturen und der Deregulierung und Privatisierung der Wirtschaft, geben. Voranzutreiben sind die Sicherung der europäischen Energieversorgung und die Modernisierung entsprechender Leistungssysteme. Zu vermeiden sind Bruch- und Trennlinien zwischen ENP-Zielländern der ehemaligen Sowjetunion und Russland.
