Elektronische Beschaffung
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Der BDI engagiert sich dafür, im Zuge der Reform des Vergaberechts die dem elektronischen Geschäftsverkehr entgegenstehenden Rechtshemmnisse zu beseitigen und elektronische Beschaffungssysteme in der Praxis einzuführen.
Am 03. Mai 2002 wurde im Hause des BDI das erste elektronische Vergabeverfahren des Bundes durch BMI und BMWA freigeschaltet. Das Leitprojekt umfasste die erste elektronische Ausschreibung der Bundeswehr sowie erste Bauausschreibungen des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung.Einführung der eVergabe in Deutschland
Die Einführung der eBeschaffung auf Bundesebene begleitet der BDI kritisch. In ihrem 7-Punkte-Programm vom 28. November 2003 hat die Bundesregierung die Umstellung der Vergabeverfahren bis zum 31. Dezember 2005 auf ein rechtskonformes und sicheres elektronisches Vergabesystem angekündigt. Insbesondere sollen durchgängige (elektronische) Prozessketten zwischen den Bedarfsträgern und den Lieferunternehmen entwickelt werden. Es steht dafür die beim Beschaffungsamt des BMI errichtete Vergabeplattform zur Verfügung, der sich alle auf Bundesebene bestehenden ca. 500 Vergabestellen anschließen sollen.
Bundesländer und Kommunen haben oder planen eigene elektronische Beschaffungssysteme, die weder untereinander kompatibel noch auf die eBusiness-Organisation der anbietenden Unternehmen abgestimmt sind. Der BDI hat die daraus resultierende Zersplitterung kritisiert und fordert technische Standards, die für die Wirtschaft eine einheitliche Schnittstelle für die Kommunikation mit allen öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe und Abwicklung von Aufträgen bieten. Für die Unternehmen ist dies Voraussetzung dafür, die für eine Umstellung auf eBeschaffungen erforderlichen organisatorischen Veränderungen und Investitionen mit Blick auf Rationalisierungs- und Einspareffekte vorzunehmen.
Aktionsplan eBeschaffung der Europäischen Kommission
Die EU-Kommission hat Ende 2004 den Entwurf eines „Action Plan for the Implementation of the Legal Framework for Electronic Public Procurement“ vorgelegt. In seiner Stellungnahme vom 19. November 2004 gegenüber der Bundesregierung begrüßt der BDI den Entwurf und verweist auf die Ergänzungsbedürftigkeit der Vorgaben des Legislativpakets. Aus der Perspektive der Industrie ist allerdings kritisch anzumerken, dass die Kommission die Chance verpasst, durch die Festlegung entsprechender Standards europaweit Referenzmaßstäbe zu setzen. Welche Maßnahmen für die Einführung elektronischer Beschaffungssysteme insbesondere erforderlich sind, hat die UNICE bereits in ihrer Stellungnahme vom 09. September 2004 dargelegt. Die Industrie hat sich für die Einführung einer europaweit einheitlichen elektronischen Signatur ausgesprochen. Der Vorschlag, unterschiedliche Formen von qualifizierten Signaturen bestehen zu lassen, bietet daher Anlass zu großer Sorge. Es ist mehr als fraglich, ob sich tatsächlich Probleme der Anerkennung und Einführung elektronischer Unterschriften wie andere Fragen der Interoperabilität bis Ende 2005 auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung lösen lassen, wie dies der Aktionsplan vorsieht.
