Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Die elektronische Rechnung wird der Papierrechnung gleichgestellt Die elektronische Rechnung wird der Papierrechnung gleichgestellt © Adam Gryko

Die Wirtschaft unterstützt die mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführte Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung.

Elektronische Signatur oder EDI-Verfahren nicht mehr erforderlich

Besonders zu begrüßen ist, dass Unternehmen in Zukunft elektronische Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, problemlos auch ohne Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder des EDI-Verfahrens versenden und empfangen können. Zukünftig sind Rechnungen per Email oder als angehängtes pdf-Dokument auch ohne die kostspielige Signatur ausreichend. Es sind keine aufwändigen elektronischen Verfahren mehr notwendig, um die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung zu gewährleisten. Vielmehr genügt es, sich wie ein „ordentlicher Kaufmann" zu verhalten.

BDI unterstützt Neuregelung

Die Neuregelung eröffnet einen sehr weiten und unbürokratischen Anwendungsbereich für die elektronische Rechnungsstellung. Elektronische Rechnungen werden künftig wie Papierrechnungen behandelt. Hiervon profitieren vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Neuregelung deutlich von bürokratischen Vorgaben entlastet werden. Seit Jahren setzt sich die Wirtschaft für deutliche Vereinfachungen ein, um die elektronische Rechnung in Deutschland den Standards in anderen europäischen Ländern anzunähern. Die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung im größten Mitgliedstaat der EU ist daher auch für den gesamten europäischen Binnenmarkt von herausragender Bedeutung.

Der Entwurf für ein begleitendes BMF-Schreiben zu den Neuregelungen ist den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden.

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