Entbürokratisierung

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Bürokratieabbau im Umweltrecht: BDI legt Forderungskatalog vor

Der BDI hat einen Katalog von Vor- schlägen zum Bürokratieabbau im Umweltrecht veröffentlicht. Der BDI will mit dem Papier gegenüber der Bundes- regierung die Initiative ergreifen und Vorschläge zu den im Koalitionsvertrag genannten Themen Bürokratieabbau und Genehmigungsverfahren einbringen.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009 mit dem Titel „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.“ wird herausgestellt, dass Investitionsbremsen gelöst werden sollen, Bürokratie soll abgebaut und die Rechtsetzung besser werden. Ferner soll geprüft werden, wo Initiativen ergriffen werden können, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und inhaltlich zu reduzieren. Auch Umfang und Breite der gerichtlichen Überprüfungskompetenz sollen wenn möglich auf das notwendige rechtliche Maß zurückgeführt werden.

Die Industrie unterstützt die Ziele der Bundesregierung zum Bürokratieabbau. Mit dem Forderungskatalog zum Bürokratieabbau im Umweltrecht greift der BDI die genannten Aspekte des Koalitionsvertrages auf und macht Vorschläge, wie diese inhaltlich ausgefüllt werden können.

Die BDI-Vorschläge beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Themen:

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Bundes-Immissionsschutzverordnungen, TA-Luft
  • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
  • EMASPrivilegVO
  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

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