Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

Seit dem Jobgipfel ist die Notwendigkeit der Erbschaftsteuerreform (Abschmelzmodell) bei der Politik hinterlegt.

Zu Recht haben die politischen Entscheidungsträger erkannt, dass die heutige Stundungsregelung für die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen nicht Ziel führend ist. Angedacht ist, die Erbschaftsteuer mit jedem Jahr der Betriebsfortführung um zehn Prozent abzuschmelzen (ggf. nach zehn Jahren auf null). Der BDI hat ein derartiges Abschmelzungsmodell vorgeschlagen. Voraussetzung ist jedoch, dass mit der neuen Regelung, insbesondere durch eine Neuordnung der Bewertungsregelungen, keine Mehrbelastungen für Unternehmen im Vergleich zum Status Quo verbunden sind.

Auch warnt der BDI vor einem »bürokratischen Ungetüm«: Eine von der Politik in den Raum gestellte Arbeitsplatzklausel macht die Finanzverwaltung zu einer »Arbeitsbeitsplatzüberwachungs- und –verwaltungsbehörde«. Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens hängt jedoch von vielen Faktoren ab. Deswegen muss ein Unternehmen gerade auch auf der Beschäftigungsseite »atmen« können. Bereits durch die Vorgabe, bestimmtes Betriebsvermögen über zehn Jahre fortzuführen, werden in dieser Zeit Arbeitsplätze gesichert. Der BDI hat als Substitut einer Arbeitsplatzklausel eine Generalklausel aus dem Umwandlungsteuerrecht ins Spiel gebracht, die von Seiten der Politik derzeit geprüft werden. Hiernach kommt es für die Beurteilung der Betriebsfortführung auf das »wirtschaftliche Gesamtbild« an. Zudem ist die Abgrenzung zwischen produktivem und nicht produktivem Betriebsvermögen problematisch. Auch eine Größenbegrenzung wäre verfehlt, ebenso wie eine Beteiligungsquote bei Kapitalgesellschaften von mehr als 25%.

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