Ersatzbaustoffverordnung
Ersatzbaustoffe
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Arbeitsentwurf zur Ersatzbaustoff- verordnung in der Mantelverordnung.
Das BMU hat im Janur 2011 den Arbeitsentwurf der Mantelverordnung Grundwasser / Ersatzbaustoffe / Bodenschutz an die Verbände versandt. Diese Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und boden- ähnlichem Material ist als Mantel- verordnung zur gemeinsamen Einbringung und Verabschiedung einer neuen Verordnung und der Novellierung von zwei bestehenden Verordnungen angelegt. In der neuen Ersatzbaustoffverordnung (Artikel 2 der Mantelverordnung) wird aufbauend auf den Prüfwerten geregelt, unter welchen Voraussetzungen mineralische Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken eingesetzt werden können, ohne dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis zu benötigen.Die Industrie ist von der geplanten Regelung stark betroffen. Das Eckpunktepapier der LAGA von 2004 ist aus Sicht des BDI keine pragmatische und volkswirtschaftlich verantwortbare Lösung und als Grundlage für eine Ersatzbaustoffverordnung nicht geeignet. Die zu Grunde gelegten Regelungen schränken die bisherigen Verwer- tungswege erheblich ein. Die bundeseinheitliche Regelung sollte sich an den existierenden und praxistauglichen Regelungen verschiedener Länder orientieren. Eine Harmonisierung von Beprobungs- /Untersuchungs-methoden und analyti- schen Verfahren für die einzelnen Materialien und zur Bestimmung der relevanten Stoffeigenschaften ist erforderlich. Diese Methoden und Verfahren müssen praxistauglich sein. Die Verwertungsregeln für mineralische Abfälle und andere Sekundärrohstoffe müssen Öffnungsklauseln enthalten: Geogene und siedlungs- /nutzungsbedingte Hintergrundsituationen sowie einzelfallbezogene Regelungen müssen spezielle Berücksichtigung finden. Der BDI hat diese Punkte an das BMU übermittelt.
