Kreislaufwirtschaftsgesetz

Kreislaufwirtschaftsgesetz

 © Fotolia

Am 9. Februar 2012 Einigung auf den endgültigen Gesetzestext

Die europäische Abfallrahmenrichtlinie war bis zum 12. Dezember 2010 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hat am 30. März 2011 den Entwurf für ein neues Kreislauf- wirtschaftsgesetz vorgelegt. 

Am 9. Februar 2012 hat sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf den endgültigen Gesetzestext geeinigt.

Das neue Gesetz erfüllt in wesentlichen Punkten die Erwartungen des BDI nicht. Kritisch sieht der BDI die Umsetzung der in der Abfallrahmenrichtlinie geregelten Entsorgungsautarkie. Die Regelungen zu den kommunalen Überlassungspflichten in § 17 des KrWG umfassen auch getrennt gesammelte Siedlungsabfälle zur Verwertung. Diese autarkiebezogenen Maßnahmen müssen nach den europä- ischen Vorgaben jedoch auf gemischte Siedlungsabfälle beschränkt bleiben, während getrennt gesammelte Abfälle den Grundsätzen des freien Warenverkehrs unterliegen. Darüber hinaus begünstigen die Regeln für die gewerbliche Sammlung von Abfällen kommunale Anbieter. Damit werden die Chancen deutscher Unterneh- men, mit innovativen Verwertungstechniken mehr Wertstoffe aus Abfällen zu gewinnen und damit wesentlich zu einer echten Kreislauf- und Wertstoffwirtschaft beizutragen, verspielt.

Der BDI geht davon aus, dass die Europäische Kommission das neue Gesetz einer kritischen Überprüfung unterzieht und ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof einleiten wird.

Der BDI hatte in der Diskussion die Übernahme wesentlicher Elemente der Abfallrahmenrichtlinie in das Kreislaufwirtschaftsgesetz angemahnt. Dies betraf die flexible Ausgestaltung der fünfstufigen Abfallhierarchie sowie die Beibehaltung des bisherigen Begriffs des Abfalls als bewegliche Sache Von großer Bedeutung ist auch die 1:1-Übernahme der Regeln zur Abgrenzung zwischen Abfällen und Nebenprodukten sowie zum Ende der Abfalleigenschaft.

Die erweiterte Produktverantwortung der Hersteller ist eine maßgebliche Grundlage für eine kosteneffiziente und zugleich ökologisch nachhaltige Sammlung, Sortierung und Verwertung von Abfällen. Deshalb tritt der BDI weiterhin nachdrücklich dafür ein, dass die Entsorgung von Abfällen durch privatwirtschaftlich organisierte Lösungen erfolgt.

Dialogcenter