Europäische Forschungsförderung

EU-Forschungsförderung

EU-Forschungsförderung - Beteiligung von KMU verbessern!

19.08.2011

Zurzeit wird der Vorschlag für das 8. Forschungsrahmenprogramm der EU finalisiert.

Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an der europäischen Forschungsförderung muss dabei verbessert werden. Denn der Anteil von Unternehmen an dieser Förderung geht seit 15 Jahren kontinuierlich zurück. Entscheidend sind kürzere Bearbeitungszeiten für Förderanträge und einfachere Antragsverfahren. Mit einer steuerlichen Forschungsförderung für alle Unternehmen würde Deutschland endlich mit wichtigen europäischen Partnern gleichziehen.

FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN IN DER EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSFÖRDERUNG ANDERS ANSETZEN

Der Löwenanteil der Europäischen Forschungsförderung wird im 7. Rahmenprogramm über das 32 Mrd. Euro schwere thematisch orientierte Teilprogramm „Cooperation“ abgewickelt. Es beteiligen sich allerdings nur etwa 4 Prozent der 30.000 kleinen und mittleren Forschung und Entwicklung treibenden Unternehmen in Deutschland mit Erfolg an den Ausschreibungswettbewerben. Die Ablehnungsrate liegt bei kleinen und mittleren Unternehmen mit
83 Prozent noch höher als bei den Antragstellern insgesamt mit 80 Prozent. Wegen langer Fristen, des hohen Aufwandes an Zeit und Geld und einer Themenauswahl, die konsensorientiert ist, nimmt der Anteil der Unternehmen an der Europäischen Forschungsförderung ab und der Anteil öffentlicher Forschungseinrichtungen und Universitäten zu, die sich den Aufwand eher leisten können und bei denen der Zeitfaktor weniger kritisch ist.

Unbestritten ist jedoch, dass die Europäische Forschungsförderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskraft der EU dienen soll. Auch der Beitrag der kleinen und mittleren Unternehmen ist wichtig, um das 3 Prozent-Ziel der EU (3 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung) zu erreichen und die Wertschöpfung in der EU zu steigern. Deswegen muss im Interesse der europäischen Ziele den KMU der Einstieg in Forschung und Entwicklung erleichtert werden.

Aus diesem Grund schlägt der BDI vor, dass die EU ihre Empfehlung an die Mitgliedsstaaten, dort, wo noch nicht vorhanden, die Steuerliche Forschungsförderung einzuführen, Taten folgen lässt. Durch die Strukturfonds der EU sollten Zuschüsse zu nationalen steuerlichen Fördermaßnahmen gegeben werden, um Europa insgesamt und gerade die strukturschwachen Regionen auf Forschung und Entwicklung, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit, qualifizierte Beschäftigung und Wertschöpfung zu trimmen. Das französische Modell der Steuerlichen Forschungsförderung mit einer hohen Präferenz für die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und öffentlicher Forschung ist dabei das beste Vorbild. Die französischen Unternehmen können 30 Prozent ihrer FuE-Ausgaben bis zu 100 Millionen Euro von der Steuerschuld abziehen. Bei den FuE-Ausgaben, die über 100 Millionen Euro hinausgehen, sind es 5 Prozent. Sofern die Mittel für Forschungsaufträge an wissenschaftliche Einrichtungen eingesetzt werden, verdoppelt sich der Fördersatz. Soweit die Steuerschuld für den Abzug nicht ausreicht, wird die Förderung als Zuschuss ausgezahlt.

Europa sollte durchaus nicht das Ziel aus den Augen verlieren, zum dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftraum der Erde zu werden. Die Möglichkeiten sind längst nicht ausgeschöpft.





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