Europäische Patentpolitik
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Ein Gemeinschaftspatent muss einheitlich, erschwinglich und rechtssicher sein. Die Einführung einer europäischen Gerichtsbarkeit darf nicht zu einer Einbuße in Qualität und Rechtssicherheit führen.
Einheitliches EU-PatentDie Einrichtung eines EU-Patentsystems soll es den innovativen Kräften in Europa ermöglichen, ihre Erfindungen unter wettbewerbsfähigeren Bedingungen schützen zu lassen. Durch ein schlankes und insbesondere kostengünstiges Patentsystem sollen europäische Patentanmelder international wettbewerbsfähiger werden. Davon wird die patentstarke deutsche Wirtschaft besonders profitieren. Deutsche Erfinder melden jährlich mehr Erfindungen als Frankreich, die Niederlande und Großbritannien zusammen an. Der deutschen Wirtschaft ist es daher besonders wichtig, dass ein Gemeinschaftspatent einheitlich, erschwinglich und rechtssicher ist.
Bemühungen zur Schaffung eines solchen Patents gab es daher schon lange. Nach ersten Versuchen in den 70er und 80er Jahren hat die EU-Kommission im Juni 2010 einen Vorschlag unterbreitet, wonach lediglich die drei Sprachen Englisch, Französisch und Deutsch rechtsverbindlich sein sollten. Eine automatische Übersetzung mit Hilfe einer Datenbank sollte aber zu Informationszwecken in alle anderen Amtssprachen erfolgen. Nach Kompromissvorschlägen der belgischen Ratspräsidentschaft sollten darüber hinaus für einen Übergangszeitraum zusätzliche Übersetzungen zur Verfügung gestellt werden. Da aber über die Frage der Sprachenregelung keine Einigung erzielt werden konnte, haben alle Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Spanien und Italien den Weg der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit eingeschlagen. Die verstärkte Zusammenarbeit ist ein politischer Mechanismus der Europäischen Union, der eine abgestufte Integration erlaubt: Eine Gruppe von Mitgliedstaaten könne dadurch gemeinsame Regelungen einführen, ohne dass sich die anderen Staaten daran beteiligen müssen. Ein EU-Patent im Wege der verstärkten Zusammenarbeit wird danach nur in den teilnehmenden 25 Staaten gültig sein. Für die Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit hat die EU-Kommission am 13. April 2011 zwei Verordnungsvorschläge zur Schaffung eines EU-Patents und seines Sprachenregimes vorgelegt. Derzeit liegen diese Verordnungsvorschläge der Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Prüfung vor.
Europäische Gerichtsbarkeit
Seit 2006 konzentrieren sich die Bemühungen der Kommission außerdem auf die Schaffung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit. Die Schaffung eines europäischen Gerichts würde bedeuten, dass die Parteien nicht mehr teure Parallelverfahren in verschiedenen Ländern anstrengen müssten. Dies würde für die europäischen Unternehmen hohe Einsparungen bedeuten. Im Dezember 2009 hatte sich der EU-Rat auf Vorgaben für ein künftiges EU-Patentgericht geeinigt und den Vorschlag eines Übereinkommens vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde vom EuGH in einem am 8. März 2011 veröffentlichten Gutachten als nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar eingestuft. Da das Übereinkommen einem internationalen Gericht außerhalb des institutionellen und justiziellen Rahmens der Union eine ausschließliche Zuständigkeit für Klagen Einzelner im Zusammenhang mit dem EU-Patent übertragen hätte, sah der EuGH die Entscheidungsgewalt der Gerichte der Mitgliedstaaten zu stark eingeschränkt. Auch monierte der EuGH die mangelnde Möglichkeit einer Rechtshilfe gegen Urteile des angestrebten Gerichts für europäische gewerbliche Schutzrechte und EU-Patente.
Trotz dieser Kritik stellt der EuGH allerdings im Ergebnis fest, dass die Schaffung eines europäischen Patentgerichts, das mit der Auslegung von EU-Recht betraut ist, im Grundsatz zulässig ist. Auch wenn also Nachbesserungen an der Ausgestaltung des europäischen Patentgerichts noch notwendig sind, so ist der Weg für ein EU-Patentgericht frei. Ein genauer Zeitplan, wann ein modifizierter Vorschlag vorliegt, steht noch nicht fest.
- Verordnungsvorschlag Durchführung verstärkte Zusammenarbeit, 13.04.2011
- Verordnungsvorschlag Sprachenregelung, 13.04.2011
- Gutachten EuGH Patentgerichtsbarkeit, 08.03.2011
- Presseerklärung der EU-Kommission zum Antrag auf verstärkte Zusammenarbeit, 14.12.2010
- Vorschläge Kommission und Kompromissvorschläge belgische Ratspräsidentschaft November 2010, 08.11.2010
- Vorschlag zur Gemeinschaftsgerichtsbarkeit Juni 2008, 30 June 2008
