Europäisches Kartellrecht
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Der BDI befürwortet eine strenge und effektive Durchsetzung der europäischen Wettbewerbsvorschriften durch die Europäische Kommission.
Bei der Rechtsverfolgung müssen jedoch die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Einzelfallgerechtigkeit beachtet werden.
Es ist richtig, dass Kartellsünder zur Abschreckung mit hohen Bußgeldern konfrontiert werden. Die Bußgeldpraxis der Kommission zur Ahndung von Verstößen gegen das Kartellrecht weist aus Sicht des BDI jedoch rechtsstaatliche Defizite auf. Die geltenden Verfahrensregeln sind nicht bestimmt genug, der Kommission wird ein viel zu weiter Ermessensspielraum eröffnet. Dadurch fehlt es an Transparenz und Rechtssicherheit für die Unternehmen. Die in den letzten Jahren verhängten Bußgelder haben spektakuläre Höhen erreicht und stehen oft nicht mehr im Verhältnis zu dem eigentlichen Kartellverstoß. Erfolgreich durchgeführte Compliance-Programme werden von der Kommission, anders als in anderen Rechtsordnungen, nicht mildernd berücksichtigt. Die Kommission sollte bei der Verhängung von Geldbußen Augenmaß wahren.
Die Einführung eines EU-weiten Sammelklagemechanismus birgt große Missbrauchsgefahren und könnte die Effektivität des Kronzeugenprogramms und die erhoffte Durchschlagkraft des Vergleichsverfahrens, das die EU-Kommission erst kürzlich eingeführt hat, massiv gefährden. Der BDI lehnt die Einführung von EU-Sammelklagen daher weiterhin mit Nachdruck ab.
- BDI-Stellungnahme "Kollektiver Rechtsschutz - Hin zu einem kohärenten Ansatz", 29.04.2011
- BDI-DIHK-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission zu mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit in Kartelluntersuchungen, 16.03.2010
- BDI-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnungen und Leitlinien über horizontale Kooperationen, 02.07.2010
