Föderalismus in der amtlichen Statistik

Föderalismus in der amtlichen Statistik

Ein wesentlicher Ansatzpunkt für Effizienzverbesserungen in der deutschen amtlichen Statistik ist die Verbesserung der föderalen Struktur des statistischen Systems.

Verschiedene Melde­gepflogen­heiten, unter­schiedliche Erhe­bungsbögen und verschieden aus­gestaltete Internetseiten der Statistischen Ämter bescheren den Datenmel­dern und Datennutzern zum Teil erhebliche Belastungen. Aufwändige Koordinations- und Abstim­mungsprozesse zwischen Statistischem Bundes­amt und den Statis­tischen Landes­ämtern können eine schnelle Umset­zung von Vorhaben verhindern.

Unterschiedliche Begrifflichkeiten für Merkmale, parallel lau­fende Daten­banken zum gleichen Thema, eine nicht überein­stimmende Preispo­litik für den Bezug von Daten und Publikationen und unter­schied­liche Angebote für meldepflichtige Unternehmen hinsichtlich der Datenüber­mittlung an die amtliche Statistik sind weitere Beispiele für be­lastende Auswirkungen des Föderalis­mus in der Statistik.

Der BDI hält an dem föderalen Charakter der amtlichen Statistik in Deutschland fest und befürwortet die im Grundgesetz festgeschriebene Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern. Wir halten aber ein effektiveres Zusammenspiel zwischen den Ämtern der Länder und des Bundes für eine unabdingbare Voraussetzung, die amtliche Statistik in Deutschland aktueller, flexibler und innovativer zu gestalten. Dass es hinsichtlich der Bund-Länder-Kooperation Verbesserungspotenzial gibt, zeigt nicht zuletzt die intensiv geführte Diskussion über deren Neugestaltung seitens der Statistikproduzenten selbst, die mit dem Masterplan zur Reform der amtlichen Statistik ihren systematischen Anfang fand.

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