Geschmacksmusterrecht
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Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2009 zwei Gesetze zum internationalen Designschutz verabschiedet.
Mit den Gesetzen wird das so genannte Designrecht (das Geschmacksmusterrecht) international auf den neuesten Stand gebracht und die Voraussetzungen für die Ratifikation der Genfer Akte geschaffen (Pressemitteilung des BMJ). Die Genfer Akte modernisiert das Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle. Mit einem Umsetzungsgesetz wurden die nötigen nationalen Voraussetzungen für diesem internationalen Schutzausbau geschaffen. Das Gesetz zur Änderung des deutschen Geschmacksmusterrechts ergänzt dazu das bestehende Geschmacksmustergesetz um einen entsprechenden Abschnitt.
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Designschutz für Ersatzteile
Kurz nachdem der deutsche Gesetzgeber 2004 die umfassende Novelle des Geschmacksmustergesetzes verabschiedet hatte, nahm sich die EU-Kommission des Themas Designschutz erneut an. Es geht um den geschmacksmusterrechtlichen Schutz für Bauteile komplexer Erzeugnisse. Besonders betroffen ist die Automobilindustrie. Das Design von Scheinwerfern, Rückleuchten, Kühlergrill etc. genießt nach deutschem Recht geschmacksmusterrechtlichen Schutz.
Der BDI setzt sich dafür ein, diesen Schutz geistigen Eigentums zu erhalten und nicht zugunsten einer bestimmten Herstellergruppe im Wettbewerb aufzugeben. Ende Dezember 2007 hat das Europäische Parlament in erster Lesung über den Designschutz der sichtbaren Ersatzteile bei Autos und Elektrogeräten abgestimmt. Das Parlament hat eine vollständige Liberalisierung des Ersatzteilmarktes nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist befürwortet. Derzeit gibt es im Rat noch eine Sperrminorität von Ländern, die ihren nationalen Designschutz erhalten möchten.
