GmbH-Recht
© BDI/J.Nikolay
Die im GmbH-Gesetz enthaltenen Regelungen gelten für knapp 1 Million GmbHs in Deutschland.
Das GmbHG wurde zuletzt durch das »Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)« umfassend geändert. Das MoMiG ist am 1. November 2008 in Kraft getreten.
Das neue Recht wird aus Sicht des BDI GmbH-Gründungen erheblich erleichtern. Die Reform ist ein positives Signal für Gründer und Unternehmen in schwieriger Zeit. Ob die zuletzt zurückgehende Zahl von Unternehmensgründungen in Deutschland wieder nachhaltig zunehmen wird, hängt jedoch auch maßgeblich von der Finanzierungsbereitschaft der Kreditwirtschaft ab.
Aus Sicht des BDI wären zusätzliche Kostenersparnisse durch die GmbH-Reform möglich gewesen. So erhielten weder die elektronische Gründungsmöglichkeit ohne zwingenden notariellen Beistand noch ein Verzicht auf den notariellen Beurkundungszwang bei der GmbH-Anteilsabtretung die politisch erforderliche Unterstützung.
Angesicht der europäischen Rechtsentwicklung ist es richtig, den GmbHs eine Verlegung ihres Verwaltungssitzes ins Ausland zu ermöglichen. Positiv wertet der BDI, dass der Gesetzgeber das sog. Cash-Pooling - eine Art Konzern-Innenfinanzierung - auf sichere Füße gestellt habe. Cash-Pooling ist international anerkannt und üblich; mit diesem Instrument sparen Unternehmen jährlich Zinsen in Millionen-Höhe.
Details zur Position des BDI können Sie in der Stellungnahme vom 07.09.2007 nachlesen.
